Wohngeld - Einkommen: Wie wird das Geld von den Eltern richtig eingeordnet?

3 Antworten

Als Unterhalt, wozu du diese Mittel einsetzt ist egal.

Im Übrigen wäre alles, was die Wohngeldbehörde bei dir so freundlich erfragt wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen. Eine "Maximierung" ist daher nicht möglich.

Ach, als Nachtrag, weil du dazu nichts geschrieben hast. Du musst natürlich erst einmal Mieter von Wohnraum sein, um überhaupt wohngeldberechtigt zu sein.

tafelwasser 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 13:13

Bin selbstverständlich Mieter (das einzige Haushaltsmitglied)

Wenn deine Eltern Dir nichts geben müssen dann geben sie Dir auch nichts offiziell. Und so schrumpft dein offizielles Einkommen. Du gibst ja auch nicht an das du 30€ leergut im Monat sammelst oder ähnliches. ;-) :-)

Papassohnnemann  04.02.2016, 11:17

Ja das ist richtig, ich habe Harz4 konform gedacht\argumentiert was hier in diesem Fall ja nicht zutrifft. Sorry😫

TreudoofeTomate  03.02.2016, 08:54

Sorry, die Aussage ist leider nicht sehr gut durchdacht. Augenscheinlich hat der Fragesteller Probleme mit der Plausibilität der Einnahmen. Wenn er also behauptet, er bekommt gar nichts von seinen Eltern, verfügt er nicht über das nötige Mindesteinkommen (was ich bei nur 260 EUR ohnehin bereits in Frage stelle) und der Wohngeldantrag wird abgelehnt.

tafelwasser 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 13:11
@TreudoofeTomate

Nehmen wir an, meine Wohnung kostet 300€ warm.
Ich bekomme 330€ Bankdarlehen (nicht BAföG) pro monat und 260 € von meinen Eltern.

Ist dies bereits ein zu geringes Einkommen, um Wohngeld zu bekommen?
LG

tafelwasser 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 13:14
@tafelwasser

PS: Ich wohne alleine (einziges Haushaltsmitglied)

TreudoofeTomate  04.02.2016, 07:39
@tafelwasser

Das würde gerade so hinkommen. Hängt davon ab ob du studentisch krankenversichert bist, denn die Beiträge werden bei der Berechnung des "Bedarfs" berücksichtigt.

Papassohnnemann  02.02.2016, 18:57

nicht müssen. soll es heißen.

tafelwasser 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 19:02
@Papassohnnemann

Ist korrekt. Werde den Betrag auf jedenfalls reduzieren (lassen) in Zukunft.
Werde morgen einfach mal anonym anrufen und nachfragen. Denke allerdings das es bei dem Betrag auf eine monatliche Teilverpflegung hinausläuft.

Papassohnnemann  02.02.2016, 18:55

OK das heißt ja nicht das es in Zukunft so weiter geht. Das können ja "einmalige" Zuwendungen sein weil deine Eltern auf Dauer einfach keine Lust mehr haben weil sie es ja noch müssen.

tafelwasser 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 18:50

Ist leider nicht so einfach ;)
Verlangt werden u.a. die Kontoauszüge der letzten 3Monate.
Meine Eltern überweisen mir das Geld stets am Monatsbeginn.

Und warum wird bitte kein BAföG beantragt und dann bekommen die Eltern Wohngeld?

tafelwasser 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 17:40

Ich bekomme kein BAföG (mehr), bin über die Regelstudienzeit hinaus.
Nein, meine Eltern bekommen kein Wohngeld.

schleudermaxe  02.02.2016, 17:42
@tafelwasser

Und mit welchem Grund wurde abgelehnt? Ein Student wird aber doch keines bekommen, oder habe ich da etwas übersehen? Er muß Einkommen nachweisen und dies hat er nicht, früchte ich. Viel Glück.

tafelwasser 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 17:46
@schleudermaxe

Leute - bitte...es geht hier nicht ums Thema BAföG.
Ich bekomme kein BAföG (nur Kfw-Bankdarlehen) mehr, habe allerdings Anspruch auf Wohngeld.
Bitte bezieht eure Kommentare auf das Thema - danke :)

schleudermaxe  02.02.2016, 17:51
@tafelwasser

Dann: Das Wohngeldamt interessiert sich nicht für die einzelnen Kostenstellen. Berücksichtigt wird das Brutto, die Steuer, die KV und Pflege, (ggf. die Höhe der Miete) und die Altersvorsorge, so jedenfalls in meinen Fällen und so auch die gesetzliche Vorgabe.