Wohnen ohne Mietvertrag bei Eltern
Hallo, mein Mann und ich wohnen im Haus meiner Schwiegereltern. selbstverständlich ohne Mietvertrag. Alle Rechnunge wie Strom, Wasser, Schornsteinfeger usw gehen an meine Schwiegerleute. Sie verlangen von ihrem Sohn keine Miete, der aber wiederum die Telefonrechnungen zahlt. Mir war vom ersten tag wichtig meine Schwiegereltern eine Unkostenpauschale zu geben(damit ich mich nicht als Schmarotzer fühle).Was sie mit den 200 Euro machen ist mir vollkommen egal. Bis dahin gut und schön....... Aus erster Ehe habe ich ein paar Schulden mitgebracht, die jetzt bereinigt werden müssen. Mein anwalt braucht nun eine Bestätigung eines Mietvertrages (den es ja nicht gibt), bzw dass ich eine Unkostenbeteiligung zahle. Nun bräuchte ich ein anderes Wort dafür. Ich beteilige mich ja nicht an ihren Unkosten. Miete ist es auch nicht. Hat jemand ein schönes wort für meine Zahlungen?????
7 Antworten
Betriebskosten anteilig. Dafür können Deine Schwiegereltern völlig risikolos eine oder Quittungen aus stellen.
Sorry, wie soll ich das verstehen ? Ich bin zwar kein Jurist, aber aufgrund meiner früheren Tätigkeiten musste ich mir diese Sprachform, Art der Wortwahl aneigenen. Es fällt mir schwer, diese Angewohnheit abzulegen und bin deshalb des öfteren leider ein unagenehmer Gesprächspartner. Das zumal hier sehr viele Fragen letztlich einen juristischen Hintergrund haben. Ich muss hinsichtlich meiner Wortwahl sehr vorsichtig sein, ich konnte bereits 8 Abmahnungen wg. unerlaubter Rechtsgeratung abwehren.
Liebe MimiTai,
Du irrst Dich, wenn Du meinst, ihr hättet keinen Mietvertrag! Der Mietvertrag bedarf nicht der schriftlichen Form. Ihr habt den bestmöglichen Mietvertrag, der mündlich abgeschlossen ist: nämlich denjenigen, für den ausschließlich die Bedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Diese sind sehr mieterfreundlich, mieterfreundlicher als jeder schriftliche Mietvertrag. Die Kostenpauschale würde ich entweder als Kostenpauschale oder als Betriebskostenpauschale bezeichnen. Die Schwiegereltern können Dir dies formlos bescheinigen.
Mit freundlichen Grüßen friburgensis
Du gibst die 200€ zwar nur so, aber könntest das doch als zb, Unkostenpauschale angeben, für zb Zuschuss zum Essen! Das wäre doch dann sozusagen eine Unkostenpauschale, Deine Schwiegereltern müßten das hast nur bestätigen!
Nebenkosten zur Miete, dar4über können dir die Scwiegereltern ohne weiteres eine Bestätigung ausstellen.
Wie wäre es mit "finanzielle Unterstützung der Schwiegereltern"?
Den Mietvertrag kann man übrigens auch noch nachträglich abschliessen. Das wird dir beim Anwalt wahrscheinlich nicht weiterhelfen, aber für zukünftige Fälle wo ein Nachweis benötigt wird.
Das wäre nachteilig, es könnten Steuern aus Vermietung und Verpachtung anfallen.
Für die Eltern fallen sowieso Steuern an, weil das Finanzamt eine fiktive Miete d.h. eine erreichbare Miete bei der Einkomensteuer ansetzt
Das trifft nicht zu! Ich darf selbstverständlich kostenlos vermieten. Ich kann dann nur steuerlich nichts absetzen. Ob bei den Mietern steuerpflichtige "Einnahmen" anfallen, muß der Steuerberater klären; bei Angehörigen sicher nicht.
Mit freundlichen Grüßen friburgensis
Jetzt einen Mietvertrag abzuschließen wäre übertrieben. Freilisch kann man das noch in Erwägung ziehen, wenn es mal eng wird. Aber wenn, dann sicher bei meinem mann, der ja schließlich in der unteren Wohnung seines elternhauses wohnt. und dann wäre meiner Meinung nach er der Mieter und ich untermieter??
Wenn ihr verheiratet seid, seid ihr beide gleichberechtigte Mieter. Ansonsten muss noch ein Untermietvertrag abgeschlossen werden.
ja, das hört sich schon besser an. danke jockl.......hast Du vielleicht noch ein Wort, das sich nicht so "steif" anhört?