Wohnberechtigunsschein und spätere Gehaltserhöhungen!?
Hi. Mal ne ganz kurze Frage bzgl. des Wohnberechtigungsscheins (alt Paragraph 5) :
Wenn man diesen Schein beantragt und erfolgreich bekommt, man aber kurze Zeit später eine unerwartete Gehaltserhöhung von 5% bekommt, muss man sich dann Gedanken machen ?
Das man zb. aus der Wohnung ausziehen muss die man durch den Schein bekommen hat?
Oder funktioniert das ganze nach dem Motto,alles was nach bekommen des Scheines passiert ist irrelevant ?
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Dafür gibt es grundsätzlich eine Fehlbelegungsabgabe (Ausgleichszahlung bei Sozialwohnungen) in den westlichen Bundesländern - d. h. man müßte, wenn man gewisse Einkommensgrenzen überschreitet, eine Abgabe an die Kommune leisten.
- In den meisten Bundesländern ist sie aber abgeschafft worden.
In Hessen (wieder eingeführt - max. 2 € pro qm) und im Saarland gibt es sie noch.
Nein, du musst nicht ausziehen.
Dann musst du glaube ich ein wenig mehr Miete zahlen.