Größe einer Wohnung im Rahmen des WBS / §5-Scheins (Hamburg)?
Hallo,
ich habe heute einen Wohnberechtigungsschein / §5-Schein ausgestellt bekommen.
Hier steht nun wörtlich:
,,Sie sind berechtigt zum Bezug einer Wohnung mit bis zu -1- Wohnraum / Wohnräumen oder bis zu -50- m² Wohnfläche.''
Die Zahlen etc sind auch fett gedruckt.
Ich frage mich nun, ob es entweder bis zu 1 Wohnraum sein muss oder doch auch bis 50 m² möglich sind. Oder beides eingehalten werden muss.
Eine Wohnung mit nur einem Wohnraum ist fast nie größer als 30-40m² und demnach kleiner. Was meint ihr? Irgendwelche Erfahrungen gemacht?
Grüße und danke für eure Antworten!
1 Antwort
Beides muss nicht eingehalten werden, denn da steht ja nicht "und", sondern "oder". 2-Zimmer sind auch in Ordnung, wenn es nicht mehr als 50 m2 sind. Das heißt aber auch nicht, dass sie mindestens 50 m2 groß sein muss!