Wohin mit den Möbel?
Hey Leute ich brauche dringend eure Hilfe.. ich habe am Donnerstag meine fristlose Kündigung von meiner Vermieter bekommen und habe nun eine Woche Zeit auszuziehen. Nun eine Wohnung finde ich auf die schnelle nicht, bin finanziell am Abgrund und letzter Ausweg wäre zurück zu meiner Mutter. Aber wohin mit meinen Möbel? Eine Woche (eig nur noch drei Tage) bekomm ich die nicht verkauft, bei meiner Mutter unterstellen geht auch nicht. Einfach in der Wohnung stehen lassen? Nee, macht man sowas?! Ich bin ratlos, die Zeit wird knapp und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG
6 Antworten
1. Verwandte, Bekannte, Freunde und Arbeitskollegen nach günstigen Lagerräumen fragen.
2. Im Internet nach günstigen Lagerräumen suchen.
3. Erst mal nicht ausziehen, dann muss der Vermieter Räumungsklage einleiten, dann hat man erst mal Zeit gewonnen, aber ist auch kostspielig.
Es gibt Firmen die Haushaltsauflösungen machen, dort anrufen und die Sachen anbieten.
Was machst Du beruflich?
Bei Zeitarbeitsfirmen bekommt man in der Regel ganz schnell Arbeit; klar häufig aber nicht immer schlechter bezahlt als bei normalen Firmen. Aber besser als kein Geld zu haben.
Hat man dann einen Job, kann man die Miete zahlen und vielleicht mit dem Vermieter Ratenzahlung vereinbaren.
Zumindest kann man dann die laufende Miete zahlen.
Hat der Vermieter hilfsweise fristgerecht gekündigt?
Da muss ja einiges passiert sein, wenn er dir fristlos kündigen kann. Ich würde nicht noch einen drauf setzen, indem du die Möbel stehen lässt. Wenn er dann entrümpelt, kann er dir das auch noch in Rechnung stellen.
Hast du vielleicht Freunde mit einem Keller? Wenn du die theoretisch stehen lassen würdest, besteht ja auch die Möglichkeit, die beim bauhof oder beim Recyclinghof zu entsorgen. Oder bei eBay für 1 Euro Mindestgebot mit 2 Tagen Frist in die Auktion an Selbstabholer.... sonst fällt mir auch nichts ein. Kannst du vielleicht noch mal in Ruhe mit dem Vermieter reden, vielleicht lässt er dir ja noch eine kleine Gnadenfrist... ?
Die fristlose Kündigung bedeutet nicht das Du dann auch sofort ausziehen musst,Du hast erstens die Möglichkeit der zu widersprechen,dann kannst Du es auch drauf ankommen lassen und warten bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht,das alles verschafft Dir Zeit.Wenn Dir wegen Mietschulden gekündigt wurde dann kannst Du versuchen die zu bezahlen um die Räumung abzuwenden.
Der Vermieter muss wenn Du nicht ausziehst Räumungsklage bei Gericht einreichen,und das kann sich bis zu einem Jahr hinziehen,vorher kann der Vermieter gar nichts unternehmen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegen-mietschulden-gekuendigt-was-tun_059170.html
Wenn Du nicht gehst, kann der Vermieter Dich nicht so einfach vor die Tür setzen.
Also wie lange hast Du keine Miete mehr bezahlt? wie hoch sind die Außenstände? Wovon lebst Du?
Also die Kündigung ist gerechtfertigt ich habe zweimal nicht die Miete zahlen können. ich habe meinen Job verloren und bekomme trotz mehrmaligen Anträgen kein Hartz 4 (6-7 Monate in Bearbeitung) Einkommen habe ich keine, habe in den Monaten vom ersparten gelebt, kurze Zeit ALG 1 bekommen (nur 3 Monate) und zur letzter Not mein Konto überzogen. Also wie du merkst bin ziemlich am Abgrund.
Dann ist es an Dir mit der Kündigung beim JC aufzuschlagen und zu fragen, warum Dein Antrag bisher nicht beschieden ist.
Oder wurden Deine Anträge abgelehnt? Richtig durchsteigen durch Deine Geschichte kann man nicht.
1. Möglichkeit: Du leihst dir das Geld von jemandem und bezahlst deine Schulden beim Vermieter komplett. Damit würde die fristlose Kündigung unwirksam werden. Evtl. hat er gleichzeitig auch hilfsweise fristgerecht gekündigt, dann hast du 3 Monate Zeit.
2. Möglichkeit: Es gibt zumindest in größeren Städten Lagerräume zu mieten, was du vorrübergehend nutzen müßtest. Suche im Internet danach. Speditionen oder Umzugsfirmen bieten oftmals auch einen Lagerservice an. Das kostet natürlich was, aber es ist kein Problem, für vorrübergehend ein Lager zu finden.
Ja also ich habe mietschulden und klar bin selbst schuld und es ist gerechtfertigt. Hier in der Kündigung steht „Ein Widerspruch gegen die fristlose Kündigung steht Ihnen nach dem Gesetz nicht zu.“ also habe ich bis zum 18.10 Zeit raus zu sein. Wollte an dem Tag auch einfach die Tür nicht aufmachen und abwarten. Aber keine Lust auf Polizei oder was auch immer für Konsequenzen folgen.