Woher weis der mpu-Psychologe von meiner 30 jahre zurückliegenden Entziehungskur FS-Akte gesäubert

5 Antworten

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der TÜV behält seine MPU-Unterlagen, du hättest nicht zum gleichen BfF gehen dürfen wie vor 25 Jahren.

bei einem anderen BfF (z.B PIMA) wäre die erste MPU und deine Entziehungskur nicht zur Sprache gekommen.

mein anderer Gedanke:

wurde deine Fsst-Akte auch wirklich bereinigt?? hast du das schon einmal überprüft? hattest du vor deiner MPU schon einmal die kostenlose Akteneinsicht bei deiner Fsst gemacht?

bevor die Akte zum BfF geschickt wird muss(!) sie bereinigt werden, und zwar muss aller raus was vor 10 Jahren passiert sein sollte.

ginatilan  15.03.2012, 13:14

Danke für den Stern

Soweit ich weiß, gibts da auch eine eigene Akte- wenn du schonmal eine MPU hattest, werden die ihre Daten sicherlich irgendwo aufbewahren, und die nicht nach einer bestimmten Zeit auf den Müll werfen- geht ja um die grundlegende Eignung, ein Fahrzeug zu führen- dafür spielt ja auch eine Rolle, wie man sich in der Vergangenheit verhalten hat- das mag zwar seltsam anmuten, gerade bei diesem sehr langen Zeitraum, überrascht mich aber überhaupt nicht.

gegen §1 GG verstößt das allerdings sicherlich nicht.

Die Entziehungskur wurde ja von der Rentenversicherung bezahlt. Über deine Rentennversicherungnummer ist das noch 20 Jahre nach deinem Tod nachzuvollziehen. Für den Psychologen bist du ein Wiederholungstäter

Dass du jetzt zur MPU musstest ist doch dein eigenes Problem. Hättest den Stoff eben stehen lassen sollen, - oder dein Auto

ginatilan  16.02.2012, 19:52

Die Entziehungskur wurde ja von der Rentenversicherung bezahlt. Über deine Rentennversicherungnummer ist das noch 20 Jahre nach deinem Tod nachzuvollziehen.

der MPU-Gutachter bekommt nur die Fsst-Akte zu sehen, er kennt auch keine Nummer der Rentenversicherung.

wieder mal ein echter @DerHans-Beitrag

crabamboli 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 18:34

Danke für die Antwort, aber hinterher ist man immer schlauer. Ich weis aber aus sicherer Quelle das ich nach dieser langen Zeit als Erstäter eingestuft werden muß laut FSG.

ginatilan  16.02.2012, 19:54
@crabamboli

. Ich weis aber aus sicherer Quelle das ich nach dieser langen Zeit als Erstäter eingestuft werden muß laut FSG.

genau so sieht es auch aus, nach 10 Jahren müssen alle Einträge gelöscht werden.

nur eine MPU-Aufforderung hat 15 Jahre Bestand

Alles was mal war wird gespeichert, ist aber nicht öffentlich einsehbar.

Neben dem normalen Führungszeugnis gibt es noch den Bundeszentralregisterauszug; und da steht alles drin. Bis an Dein Lebensende!

Eine Verurteilung zu 11 Monaten FS-Entzug und 3400,- € Geldstrafe bei 0,38 Promille, lääst vermuten, das Du schon öfter besoffen Auto gefahren bist! Gib am Besten Deinen Führerschein freiwillig ab, dann kannste in Ruhe weiter saufen und gefährdest keine unschuldigen Menschenleben.

crabamboli 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 18:36

Nur zur Information, ich saufe nicht, bin Material-Logistiker und Staplerfahrer. Die 0,38 Promille waren lediglich 2 Bier zum Mittagessen.