Freund fährt bekifft Auto und ich bin Beifahrer, kann ich trotzdem Führerschein machen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo felixpol

vergesse die Antworten hier, die bis jetzt gegeben wurden, vorallem die von @DerHans

selbstverständlich wurde der Fsst eine Meldung gemacht, dazu ist der Polizist sogar verpflichtet

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

deinem Freund kann das gleiche passieren, oder je nach Blutwert sogar gleich die MPU angeordnet werden.

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

felixpol 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 23:34

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also werde ich, wenn ich den Führerschein machen möchte dazu aufgefordert werden ein ärztliches Gutachten zu machen, habe ich das richtig verstanden? Und was genau hat es mit diesen Abstinenznachweisen auf sich?

ginatilan  06.05.2014, 23:41
@felixpol

. Also werde ich, wenn ich den Führerschein machen möchte dazu aufgefordert werden ein ärztliches Gutachten zu machen,

mit ziemlicher Sicherheit, du hast ja selber geschrieben, dass der Polizist es gemeldet hat.

Und was genau hat es mit diesen Abstinenznachweisen auf sich?

wenn du später deinen Antrag für eine Fahrerlaubnis stellst, wirst du Bescheid von der Fsst kriegen wo du das Urinscreening machen kannst (kostet ca. 110€) und wann das Ergebnis der Fsst vorliegen muss.

das zweite Screening wird dann am Tag des äG gemacht

ginatilan  07.05.2014, 23:05
@ginatilan

danke für den Stern

felixpol 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 22:54
@ginatilan

hast ihn dir verdient

Da du nur beifahrer warst wird es warscheinlich nicht sooo problematisch aber könnte sein das du ihn erst später machen darfst da musst du dich näher informiren :)

LG und noch viel glück

Das kommt 1. darauf an, ob man bei Dir illegale Betäubungsmittel gefunden und 2. was Du gegenüber der Polizei für Angaben zu Deinem Konsumverhalten gemacht hast.

felixpol 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 19:59
  1. Nein, ich wurde aber auch nicht durchsucht. 2. Keine, denn sie haben mich nicht gefragt. Vielen Dank
skyfly71  06.05.2014, 20:10
@felixpol

Dann wüßte ich nicht, warum Deine Daten an die Fahrerlaubnisbehörde weiter gegeben werden sollten. Was sollten die denn mitteilen? "Könnte sein, dass der was genommen hat. Der ist bei einem mitgefahren, der bekifft war...." Neee, das hat dann schoooon noch etwas mehr Substanz, wenn Behörden untereinander kommunizieren.

felixpol 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 20:15
@skyfly71

Ok, danke, ich hoffe du hast Recht. Aber warum haben sie mir dann gesagt, dass sie das dem STVA melden?

skyfly71  06.05.2014, 21:55
@felixpol

Ich vermute, das war - wie so häufig - reine Angstmache in der Hoffnung, weitere Auskünfte zu bekommen. Jedenfalls kann die Fahrerlaubnisbehörde (das ist NICHT das Straßenverkehrsamt) mit Informationen ohne konkrete Feststellungen nichts anfangen.

felixpol 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 22:13
@skyfly71

Gut, allerdings haben die Polizisten vom Straßenverkehrsamt und nicht von der Fahrerlaubnisbehörde geredet. Und sie schienen nicht an weiteren Auskünften interessiert zu sein, also haben mit keine Fragen gestellt o.ä. .

Bevor du nicht ein Jahr ein negatives Drogen-Screening nachweisen kannst, brauchst du dich gar nicht für den Führerschein anmelden.

Das ist auch korrekt so. Kiffer haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.

felixpol 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 19:38

Vielen Dank. Was genau ist denn ein Drogen-Screening und wie kann ich das machen? Und kann ich es vermeiden, dass mein lieben Eltern etwas davon mitbekommen? Das habe ich mittlerweile auch eingesehen.

DerHans  06.05.2014, 19:57
@felixpol

Das wird dir die Führerscheinstelle schon mitteilen. Du wirst ein Jahr lang jeden Monat eine Urinprobe abgeben müssen. Die Untersuchung musst du dann natürlich auch bezahlen.

ginatilan  06.05.2014, 23:19
@DerHans
. Du wirst ein Jahr lang jeden Monat eine Urinprobe abgeben müssen.

sag mal Hans, bekommst du dabei irgendwelche Gefühle wenn du hier die Fragesteller verarscht?

DEINE ANTWORT IST VON VORNE BIS HINTEN FALSCH

aber das weißt du Troll ja selber