Wo steht, dass ein Lehrer Noten nicht laut vorlesen darf.
Hallo ihr alle:) Ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage an euch. Weiß jemand, ob es irgendwo in einem Gesetzt geschrieben steht, dass mein Lehrer die Noten nicht laut vorlesen darf? Ich habe fast das ganze Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durchgelesen und nichts gefunden. Auch habe ich mir hier im Forum viel durchgelesen, jedoch steht nie ein asuzug aus einem Gesetz.
Wir sollen nähmlich für unsern Mathelehrer, welcher sehr viel fehler macht, welche oft dazu führen, dass Mitschühler von mir ausgelachtwerden, einen Brief schreiben, in dem wir ihm sagen, was wir gut und was schlecht finden. Ich würde ihn nun gerne mit Gesetzen konfrontieren, finde aber keine:) Kann mir vllt jemand weiterhelfen?
lg Nick
10 Antworten
Das hat ne ganze Menge rechtlicher Grundlagen. Wenn Lehrer gegen deinen Willen deine Daten ausplaudern, machen sie sich sogar strafbar.
Lehrer sind, auch wenn sie Angestellte und keine Beamte sind, "Vertreter des Staates". Daher greift auch das Grundgesetz voll, um dich vor ihnen zu "schützen".
Schließlich gibt es noch das Datenschutzgesetz, das aber durch die Lehrkörper regelmäßig ausgehölt wird, da die es sich zur Angewohnheit gemacht haben, eine offene Umfrage zu starten, wer denn bitte NICHT möchte, dass seine Note gesagt wird.
Unnötig zu erwähnen, dass es ein gewisses Outing oder Abgrenzen bedeutet, als einer der Wenigen dann doch seine Hand zu heben, obwohl man es eigentlich schon gerne täte.
So, genug gewütet. Im Prinzip sind Lehrer gegenüber einem Schüler ganz arme Schweine, und leider wissen das immer mehr Schüler...
einer meiner Lehrer hat immer gefragt ob wir einverstanden sind oder ob er die Noten jedem einzeln mitteilen soll (das hätte er aber nicht gemacht :))
Was an Eurem Mathelehrer gut oder schlecht ist, hat doch nichts mit dem Notenvorlesen bzw. nicht vorlesen zu tun. Das hat ganz einfach mit Datenschutz zu tun.
Jeder Schüler hat das Recht das seine Noten nicht öffentlich genannt werden. Also fragt der Lehrer ob jemand dagegen ist, und wenn nicht darf er sie laut vorlesen!
Es steht im Datenschutzgesetz
Siehe unten. Ich bin der Meinung, das darf er nicht. Es ist schon rechtswidrig, ein Gesetz durch Amtshandlung auszuhölen.