Muss ein Lehrer Mitarbeitsnoten ankündigen?
Undzwar ist meine Frage ob ein Lehrer (Realschule Bayern!) seine Mitarbeitsnoten also Mündlichen Noten ankündigen muss, zum aktuellen Stand. Denn eine Lehrerin die relativ jung ist meinte, das es eben so ist. Doch nach Gefühl macht es kaum jemand. Das heißt das Lehrer eben einen Zeitraum von zb 2 Wochen angeben und dann von einem oder mehreren Schülern Noten machen. Es geht hier nicht um Erfahrungwerte von einzelnen Schülern sondern nur um die aktuellen Gesetze und Verordnungen in Bayern.
3 Antworten
Pahaha hier bei mir auf der Schule (nicht bayern) wird bei mündlichen noten oder mitarbeitsnoten rein garnichts angekündigt. Sie werden in jeder Stunde gemacht denke ich und irgendwann als Note zusammengefasst.
Bei uns gibt es durchaus Lehrer, die sehr höflich, respektvoll und absolut gesetzlich korrekt mit uns umgehen. Dennoch habe ich es noch nie gehört dass eine Lehrer ankündigt, wenn er in den nächsten Wochen Mitarbeitsnoten macht. Die Gesetze können so verschieden doch nicht sein oder doch?
Naja es kann schon sein auch durch Corona das es verschiedene Bestimmungen und Auflagen gibt, was sich auch auf die Noten auswirkt. Aber ich glaube halt schon der Lehrerin die leider jetzt schwanger geworden ist, aber sie macht Sozialkunde, setzt sich viel damit auseinander und ist auch nicht so lang aus dem Referendariat draußen.💁♂️
Nein, Mitarbeitsnoten dürfen durchgehend gemacht werden (ohne Extraeinladung)
Nach §19 Abs 9 Nr 4 gilt:
(4) Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.
seine Mitarbeitsnoten also Mündlichen Noten ankündigen muss
Mitarbeitsnoten und mündliche Noten sind zwei völlig verschiedene Dinge. Mitarbeitsnoten sind Verhaltensnoten, während mündliche Noten Fachnoten sind und eine kongrete Leistungskontrolle voraussetzen.
Mitarbeitsnoten im Sinne von Verhaltensnoten muß der Lehrer nicht ankündigen.
Auch mündliche Kontrollen muß der Lehrer nicht vorab ankündigen, er kann die Leistungskontrolle jederzeit machen. Er muß dem Schüler aber die Leistung aber kongret abverlangen. Insbesondere kommt es nicht auf das Verhalten des Schülers an, also ob er konzentiert wirkt und sich oft meldet.
Danke für den Kommentar. Mitarbeitsnoten zielen nicht auf das Verhalten ab sondern eher auf die Unterrichtsbeiträge etc. Sozial Verhalten darf garnicht benotet werden denn wenn man eine 6 im sozial Verhalten hätte weil man "so schlimm" drauf ist oder evtl gemobbt wird und ein Außenseiter ist, dann braucht es statt Noten eher Art Ordnungsmaßnahmen oder Hilfe. Aber vielleicht meintest du ja das Arbeitsverhalten ;)
Ich rede ja von der aktuellen Realschulgesetmäßigkeit in Bayern und nicht von der moralischen Einstellung der Lehrer bei dir, denn was ein Lehrer darf und was er macht das sind meist Meilenweit entfernt ;)