Klausuren zurückbekommen vor nächster Klausur (Gesetz)?

5 Antworten

Jede Schule darf eigene Regeln aufstellen, "Gesetze" gibt es wenige, und die, die es gibt, unterscheiden sich je nach Bundesland.

Ihr solltet aufhören, nach Wegen zu suchen, den Termin zu verschieben - was nützt es euch denn, wenn ihr die nächste Klausur eine Woche später schreibt?

"Ich dachte, die erste wäre gut gelaufen und habe deswegen nicht viel gelernt!"?

"Wenn ich gewusst hätte, wie bewertet wird, hätte ich mich anders vorbereitet!"?

Klingt ziemlich lächerlich...

Bereitet euch vernünftig vor, und wenn es wirklich konkrete Probleme gibt, könnt ihr eure Teilnahme als "guten Willen" hinstellen statt von vornherein als "Korinthenk...er" dazustehen, die nur den eigenen Vorteil suchen.

HakunaMamatata 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 10:15

Ich würde zum Beispiel gerne wissen, wie die Lehrerin bewertet, was ihre Kriterien sind. Jeder Lehrer hat persönliche Kriterien, bewertet anders. Ich möchte meine Fehler in der letzten Klausur sehen, um daraus etwas zu lernen und diese Fehler bei der nächsten Klausur nicht mehr zu machen. Außerdem sehe ich es nicht ein, dass sie 2 Monate braucht, um 18 Klausuren zu korrigieren, die Klausuren sind sehr wichtig, da es der Leistungskurs 1 der Oberstufe ist. Und so Ausreden wie, ich hatte keine Zeit, ich war im Urlaub, sehe ich nach 2 Monaten auch nicht mehr ein. Aber wir müssen natürlich von ein auf den anderen Tag Analysen schreiben und über 50 Seiten lesen. Naja, wohl oder übel müssen wir die Klausur schreiben. Das Leben ist unfair und so oder so sind die Schüler aus Prinzip wohl immer die blöden und im Unrecht… Das ist sich ein großes Diskussions-Thema, und jeder hat natürlich eine andere Meinung dazu. Mögen muss ich die Lehrerin dann ja nicht mehr. Das bleibt mir ja frei.

hanzzdieter  21.11.2019, 10:14

Das ist tatsächlich schlicht falsch - und würde auch ein fatales Signal senden: Schule ist keine Willkürherrschaft der Lehrer, sondern ein Ort des geförderten, aber auch fairen und vergleichbaren Lernens.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

DODOsBACK  21.11.2019, 10:28
@hanzzdieter

Muss man immer nur überall nur Probleme sehen? Vielleicht ist die erste Klausur richtig gut verlaufen, und die zweite wird noch besser? Dann könnte man hinterher gemeinsam drüber schmunzeln.

Klappt aber nicht, wenn man sich vorher schon den Krieg erklärt...

"Willkür"? Klar, anders kann es ja nicht sein...

Ich habe lediglich dazu geraten, erst einmal abzuwarten und mitzuspielen - weitere Schritte habe ich ganz bewusst NICHT ausgeschlossen.

Aber anscheinend ist man heute lieber "Opfer", bis das Gegenteil zweifelsfrei bewiesen ist...

In dem Sinne wünsche ich dem FS auch weiter frohes Selbstmitleid! (Wer sucht, findet immer einen Grund, und wer fest genug daran glaubt, diese Klausur zu versemmeln, der schafft auch das...)

hanzzdieter  21.11.2019, 10:33
@DODOsBACK

Du hast nicht "lediglich dazu geraten, erst einmal abzuwarten und mitzuspielen", sondern du hast knallhart falsche Aussagen geschrieben. Du steckst den Schüler pauschal in die Opferrolle und verstärkst so einen gesamtgesellschaftlichen Druck, der die Unlust an der Schule nur weiter fördert. Ich finde das falsch. Die Schule ist der Ort, an dem auch Schüler mitbestimmen können, und wo ihnen Rechte eingeräumt werden, auf die sie sich berufen können. Wenn man ihnen diese Rechte - wie du - anerkennt, dann ist es tatsächlich nicht mehr weit bis zur Willkür.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

Eine gesetzliche Vorschrift habe ich im Schulgesetz von Baden-Württemberg gefunden. Aktuelle Fassung mit Stand vom 26. Juli 2019(Du müsstest ggf. mal die Schulgesetze und die Ausführungsverordnungen für dein Bundesland googeln; da wird das dann ähnlich sein):

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=AA5622509F2C45DA927F0732FCC86539.jp90?quelle=jlink&query=NotBildV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NotBildVBWV19P8

hier dann § 8 (3) Zitat:

…..Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.

Wenn eure Lehrerin krank ist und ein anderer Lehrer übernommen hat, kann er aber nach meiner Ansicht zwar eine schriftliche Arbeit durchführen lassen, aber sie ohne Bewertung lediglich als Information über den Leistungsstand und als Grundlage für weitere Förderung nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein weiterer Gesichtspunkt, dann hier aus dem Schulgesetz von NRW § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

Aus (1): Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein…..

Aus (2): Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Daraus ergibt sich meines Erachtens: Die Lernzielkontrolle ist nicht nur eine Überprüfung der Schülerleistung, sondern vor allem eine Überprüfung des Lehrers, ob er seine Unterrichtsziele erreicht hat und wie er weiter fördern kann.

Weiterhin ergibt sich daraus, dass ihr nicht über englische Lektüre schreiben könnt, wenn das nicht vorher im Unterricht besprochen und geübt war.

Nein, das kann man nicht - weil Schule Ländersache ist. Es gibt also kein einheitliches deutsches Schulgesetz.

Und was in Baden-Württemberg so geregelt ist, kann in Schleswig-Holstein ganz anders sein.

Generell wird das in länderspezifischen Gesetzen geregelt. Du musst also angeben, aus welchem Bundesland du kommst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

Woher ich das weiß:Recherche
HakunaMamatata 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 09:58

Aus Nordrhein-Westfalen

HakunaMamatata 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 10:01
@ErsterSchnee

Danke. Das Schulgesetz hab ich wohl auch gefunden aber ich finde nichts über Klausuren-Rückgabe.

ErsterSchnee  21.11.2019, 10:02
@HakunaMamatata

Dann ist das vielleicht gar nicht geregelt...

hanzzdieter  21.11.2019, 10:12
@hanzzdieter

In der Sekundarstufe I gilt so z.B. nach VV zu §6, 6.1.2.:

Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter