Wie lange dürfen Lehrer Schülereigentum beschlagnahmen?
Mir geht es hierbei nicht um Handys, obwohl die Gesetzeslage gleich sein müsste. Die Lehrkraft darf Schülereigentum beispielweise einen Ball als Ordnungsmaßnahme im Unterricht beschlagnahmen. Darf sie dieses auch nach der Unterrichtsstunde, bis Ende des Schul- oder sogar ganzen Tages behalten? Das meiste, das ich dazu fand war dagegen. Wenn möglich mit Nachweis aus dem Gesetz, vorzugsweise Schulgesetz (SchG)
8 Antworten
Ja, das darf sie. Sie darf das Eigentum des Schülers auch im Sekretariat deponieren und dort darf der Schüler sich sein Eigentum nach Schulschluss abholen. Und wenns ganz gemein läuft und der Schüler noch minderjährig ist, dann darf sie sogar das Eigentum einbehalten und es durch seine Eltern abholen lassen. Ob Handy, Mp3-Player oder Fußball - völlig egal!
Ich frage mich echt: warum wird so oft danach gefragt, ob und wie lange ein LEhrer Dinge behalten darf, die im Unterricht stören und einfach mal nichts zu suchen haben?
Warum kann man nicht einfach mal akzeptieren, dass es Dinge gibt, die nicht in den Unterricht gehören und gut isses?
Ich möchte darüber nicht diskutieren, da ich die genaue Situation nicht kenne und auch nicht die Sicht des dazugehörigen Lehrers gehört habe. Ich möchte nur wissen, warum man nicht einfach Schulregeln akzeptieren kann.
Das kommt darauf an was in der Schulordnung steht und was der Elternrat beschlossen hat.
vergiss das Schulrecht sofort denn es geht hier um das Hausrecht der Schule und wenn Schule Handys untersagt ist das Gesetz und wenn es beschlagnahmt wird können sie es behalten bis es Eltern abholen
Ersten Satz meiner Frage bitte nochmal lesen.
Nein, nur bis zum Ende des Schultags.
Ansonsten müssen es die Eltern abholen.
Ein Ball in der Tasche ist also im Unterricht verboten?