Düfen unangekündigte Tests mit in die Wertung einbezogen werden?
Dürfen Tests in der Schule, die vom Lehrer in keiner Weise angekündigt wurden (Auch kein "Wir schreiben irgendwann nächste Woche einen Test"), mit in die Benotung eingehen? Ich habe mal im Schulgesetz nachgeguckt, aber nichts dazu gefunden. P.S. ich wohne in NRW, falls das wichtig ist) Hier ist das Schulgesetz von NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
15 Antworten
Das zählt zu unangekündigten Leistungsüberprüfungen.. ist also natürlich erlaubt..
Deine "Pflicht" als Schüler ist es, dich gut auf den Unterricht vorzubreiten.. und wenn du das machst, kommt es auch nicht zu unangenehmen Überraschungen..
In der 5.-9. Klasse haben wir am Anfang des Schuljahres immer so eine Art Übersicht über das Schuljahr gemacht.. also Lernbereiche und zu bewertende Leistungen.. und da standen solche Sachen auch immer mit dabei..
Danke für den Stern (:
Warum sollte der Lehrer das nicht düfen?
Es wird im SchulG nicht verboten.
ja, tests müssen nicht angekündigt werden.
klar ???
sei glücklich das die dir das überhaupt sagen ....
manche lehrer sagen "so kinder wir schreiben heute einen test" und nicht "wir schreiben am donnerstag" oder "nächste woche einen test"
Warum nicht?