Wo steht, dass das Jobcenter darauf hinweisen muss, dass man Kontoauszüge schwärzen darf?
Hi,
im Internet finde ich einige Formulierungen, die Aussagen, dass das Jobcenter den Kunden darauf hinweisen müsse, dass er Kontoauszüge schwärzen darf.
Leider ist nirgends angegeben worauf sich diese Aussage stützt. Also z.b. ein Gesetz oder eine Gerichtsentscheidung.
Worauf stützt es sich? Bitte keine Rechtsberatung, lediglich Angabe wo ich weiter suchen soll.
Die Betroffenen müssen auf die Möglichkeit des Schwärzens einzelner Buchungen bereits bei der Anforderung der Kontoauszüge hingewiesen werden.
datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
Danke - Enomine
2 Antworten
Das Jobbcenter muss nicht darauf hinweisen - und Du darfst auch nicht alles schwärzen; Deine Zahlungseingänge darfst Du z. B. nicht schwärzen, Deine Zahlungsausgänge u. U. schon, denn die geht es wirklich nichts an, wenn Du. z. B. Deinen Mitgliedsbeitrag an eine Partei überwiesen hast, ein Abo bei 'ner Partnerschaftsagentur abgeschlossen hast oder die Bestellung für das Beate-Uhse-Paket abgebucht wurde. Auch hier darfst Du aber nur den Zahlungsempfänger schwärzen, nicht die Summe selbst.
Im Grunde genommen steht auf der von Dir verlinkten Seite alles wichtige drauf. Bei der von Dir zitierten Stelle wird Dich das Jobcenter darauf hinweisen, dass die das rechtlich anders sehen - so was kommt zwischen verschiedenen Behörden häufig vor.
Außerdem ist doch völlig egal, ob sie Dich daraufhin weisen müssen oder nicht - Du darfst im Rahmen des Gesagten schwärzen.
Die rechtsgrundlage für Deine Sxchwärzung ist auf der verlinkten Seite angegeben, z. B. hier: "Das Bundessozialgerichts hat jedoch in seinem Urteil vom 19. September 2008, Az: B 14 AS 45/07 R eine richtungweisende Entscheidung zur Vorlagepflicht von Kontoauszügen und deren Beschränkung durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes getroffen. Die Grundsätze dieser Entscheidung sind hier eingearbeitet." und hier "§ 67 c Abs. 1 SGB X" - der Rest ist Auslegungssache, und das Datenschutzzentrum legt die Hinweispflicht eben anders aus als das Jobcenter.
Da kannst Du höchstens gegen klagen. - das wird aber außer viel Arbeit nichts bringen, denn es wird dabei nicht darum gehen, ob Du Schwärzen darfst (darfst Du), sondern nur, ob sie Dich darauf hinweisen mussten.
da für diesen Fall ein Kontoauszug eine Urkunde darstellt sind sämtliche Veränderungen auch unkenntlich machen eine strafbare Handlung. Sowas würde ARGE nie machen
Das ist nicht nur eine gewagte Behauptung, sondern schlicht falsch - siehe meinen Beitrag oben (oder vielleicht mittlerweile auch unten :-))
Das schwärzen begründet sich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Siehe Bundesverfassungsgericht, Volkszählungs-Urteil BVerfG, Urteil vom 15.1.1983 – 1 BvR 209/83, 269/83, 362/83, 420/83, 440/83, 484/83, BVerfGE 65, 1↩
Außerdem ergibt es sich aus den Regelungen des Sozialdatenschutzes (§ 67 Abs 12 iVm § 67a Abs 1 SGB X).
Das Recht auf Schwärzung ist hier nicht Thema und unstrittig. Hier geht es darum ob das Jobcenter [sic!] darauf hinzuweisen hat.
Danke - Enomine
Na, Du kennst doch offensichtlich die gesamte Rechtsgrundlage - und der Rest ist nebensächlich, weil Auslegungssache.
Man muss ja auch nicht unbedingt unnötigerweise mit dem Jobcenter einen Streit vom Zaun brechen, das gibt nur böses Blut, und dann haben sie Dich auf dem Kicker. Dass auf dem Jobcenter mehrheitlich inkompetente Idioten sitzen, gehört zum Allgemeinwissen, darüber braucht man sich nicht zu streiten - das denen ins Gesicht zu sagen, ist trotzdem unklug, dafür sind eher die Medien oder schlagkräftige Verbände da, nicht der einzelne Bittsteller bzw. im Jobcenter-Jargon "Kunde".
@Enomine
Das schwärzen begründet sich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
ist ja recht und gut aber wenn du da was veränderst wird die ARGE erst recht neugierig und du wirst verdächtig. Dann werden sie Kontoeinsicht durchführen und das oben genannte Gesetz kannste vergessen
Das Jobcenter kann nicht machen, was es will. Notfalls wird sowas vor Gericht geklärt, und da haben die ARGEn überproportional häufig das Nachsehen (haben aber durch ihre unberechtigte Prozessgeilheit zuvor dem Steuerzahler immense Kosten verursacht - Geld, das anderen Stellen fehlt).
Ich bin ja dafür, dass bei vom Jobcenter verlorenen Prozessen dem zuständigen Sachbearbeiter oder PAP ("Persönlicher Ansprechpartner") zehn Prozent der verursachten Kosten vom Gehalt abgezogen werden - das würde solche Auswüchse innerhalb von vier bis sechs Wochen für alle Zukunft erledigen.
@Enomine:
Wende Dich mal an Tacheles, falls Du die noch nicht kennst (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/), die sind in solchen Fragen recht kompetent.
selbst wenn du einen Kontoauszug unkenntlich machst, auf Antrag kann ARGE bei dir Kontoeinsicht durchführen dann war die Aktion für hohlen Zahn
Gewagte Behauptung.