muss mein sohn dem jobcenter seine kontoauzüge vorlegen obwohl er nicht in meiner bg ist?
Habe eine frage die mich nicht einschlafen lässt ich hoffe jemand kann mir helfen mein sohn ist 17 und im 1 lehrjahr habe vor 4 wochen ein schreiben von jobcenter bekommen wo ich meine kontoauszüge einreichen sollte ,habe ich auch getan.Heute kam ein brief wo stand das ersichtlich ist das meine beiden söhne 13,17 eigene konten haben und ich jetzt die kontoauszüge meiner söhne vorlegen muss.dazu muss ich sagen das mein 17jähriger seit september 2012 also ausbildungsbeginn nicht mehr zu meiner bg zählt und er hat ein konto da er ja auch seine azubi vergütung darauf bekommt.mein 13jähriger hat auch ein konto da meine mama und 2brüder von mir ihm monatlich 60euro taschengeld einzahlen(kino,schwimmen etc.) da ich nicht viel geld habe. Muss ich der arge jetzt auch die kontoauzüge meines 13j vorzeigen,und bekomme ich ärger wegen dem taschengeld?Muss ich der arge auch die kontoauszüge meines 17j vorlegen?Er bekommt keinen cent von der arge?ich meine ich kontrolliere nichteinmal seine kontoauszüge darf das dann überhaupt die arge er hat doch nichts mit denen zu tun?Sorry falls ich etwas wirr geschrieben habe aber ich bin total durcheinander ,ich hoffe jemand kann mir helfen bitte.mache mir totale sorgen
9 Antworten
Um Ärger zu Vermeiden würde ich auch die Auszüge Deines 17 Jahre alten Sohnes vorlegen !!! Wenn Du tatsächlich einen Änderungsbescheid vom Jobcenter bekommen hast aus dem ersichtlich ist,das Er nicht mehr zur BG - zählt weil Er seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann,hast weder Du noch Dein Sohn etwas zu befürchten.Jedem in einer BG - stehen mindestens 3100 € Freibetrag ( Vermögen ) zu,pro Lebensjahr 150 €.Bei Deinem 13 Jahre alten Sohn,mit Monatlicher Überweisung von 60 €,würde ich Dir Raten,ein kurzes Schreiben der Oma mit einzureichen in dem steht,dass das Geld zum Beispiel zum Kauf eines Fahrrades,Computer,Mofa oder Führerschein angespart werden soll.Laut Bundesverfassungsurteil von 2011,sind Geldgeschenke zum Beispiel für Geburtstag und Weihnachten die im Rahmen bleiben,nicht mehr als Einkommen zu werten.
Er wurde nicht aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen sondern sein Verdienst wurde berücksichtigt, so dass für ihn nichts mehr gezahlt wird. Er gehört aber nach wie vor noch zur Gemeinschaft dazu. Daher muss auch er seine Kontoauszüge abgeben.
Anders wäre es, wenn er ausgezogen wäre und nicht mehr bei euch leben würde.
Solange beide Söhne bei dir im Haushalt leben gilt das als Einkommen und hat Einfluss auf das Geld was du bekommst. Ebenso das Taschengeld. Sogar Geburtstagsgeschenke in finanzieller Sicht (ich glaube ab 50 Euo) müssen bei der ARGE angegeben werden. Hört sich bekloppt an, ist aber leider so. Meine Meinung ist, man sollte der ARGE nur das Wichtigste mitteilen. Taschengeld, Geschenke und ähnliches geht die nix an und solltest du für dich behalten.
Ob dein Sohn es möchte oder nicht ist hier uninteressant. Legt er sie nicht vor, bekommst du noch mehr Ärger. Sie könnten dir das Geld ganz streichen.
Beri Hartz4 ist es nicht seine Privatsache.. Sie wollen sehen ob er vielleicht zu viel Geld auf hat und dich damit unterstützen könnte.
Aber wenn er nicht mehr bei dir lebt, brauchst du doch keine Angst haben.
Das ist nicht das Problem, die ARGE denkt so: Wenn es in der Familie jemanden gibt, der genug verdient dann muß er den Bedürftigen der Familie unterstützen, d.h. Sohn muß Vater / Mutter unterstützen wenn er genug verdient. Mit den Kontoauszügen wollen die sich Gewissheit verschaffen ob ein Guthaben deiner Söhne vorhanden ist.
Ja, Du wirst auch die Auszüge Deiner Söhne vorlegen müssen, sie gehören beide in Deine Bedarfsgemeinschaft, da auch Dein älterer Sohn noch wirtschaftlich von Dir abhängig ist, denn er wird seinen Lebensunterhalt wohl kaum von seiner Auszubildendenvergütung zu 100 % selbst bestreiten.
Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft? Der Begriff Bedarfsgemeinschaft ist im Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitslose) definiert. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Arbeit suchenden Hilfebedürftigen, der den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, alle weiteren erwachsenen und minderjährigen Personen, die überwiegend gemeinsam mit ihm leben und wirtschaften. Das sind Ehepaare und Eltern mit ihren ledigen Kindern bis 25 Jahre, wenn diese sich nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen unterhalten können.
http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=1890
Wenn Ihr keine Reichtümer zu verbergen habt, habt Ihr auch nichts zu befürchten.
w ww.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
ja aber es geht um diese nacktmachen vor der arge ich ja ok verstehe ich aber mein sohn er bekommt doch nichts mehr vom jobcenter er arbeitet
Das ist es ja, er arbeitet. Genau das will die ARGE wissen, sein Vermögen, Einkommen, etc., Egal ob er Geld von der ARGE bekommt oder nicht. Es geht um das Einkommen / Vermögen. Die ARGE würde doch kein Geld zahlen wenn die wüssten, da gibt es einen Sohn der verdient soviel, die Familie brau unsere Unterstützung eigentlich gar nicht. Er kann von seinem Geld die Mutter / Vater unterstützen. Das ist der eigentliche Hintergrund der Geschichte.
es geht um diese nacktmachen vor der arge
Genau das ist das Entwürdigende. Aber das Jobcenter (arge ist eine überholte Bezeichnung) hat das Gesetz auf seiner Seite und darf das von Euch verlangen. Ihr seid nun einmal eine Bedarfsgemeinschaft und da werden die Einkünfte ALLER Mitglieder geprüft.
Genau, so ist das !!!
Du kannst deinen Sohn nicht einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausnehmen. Solange ihr im gleichen Haushalt lebt und nicht nachweislich getrennt voneinander wirtschaftet, zählt er auch zur Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen muss angerechnet werden.
Es ist auch durchaus rechtens, dass die Arge Kontostände von deinen Söhnen einfordert, schließlich muss sie herausfinden, ob ihr euch nicht auch selbst finanzieren könntet. Du möchtest doch Geld von Staat geschenkt bekommen, da ist es doch nur rechtens, dass der Staat genau wissen möchte, ob du es auch nötig hast.
Genau, so sehe ich das nämlich auch.
Ja aber mein sohn verdient 660 euro und dafür haben die mir zum september 2012 ihn doch schon aus der bedarfsgemeinschaft herausgenommen und mir ca 500 euro seitdem monatlich weniger ausgezahlt ca 200 mietanteil und ca 287 seinen regelsatz wovon sein vater aber 257 unterhalt ans jugendamt gezahlt hat.unterhalt wurde eingestellt weil mein sohn selbst genug verdient.es ist soweit ja auch alles gut aber muss ich denen jetzt seine kontoauszüge zeigen?Er möcht es nicht und ich aber auch nicht weil er für sich arbeitet und keine gelder vom staat bekommt.ich möchte auch nicht das er irgendetwas mit der arge zu tun hat.Ist das nicht seine privatsache ich meine die wissen ja wieviel geld er bekommt also wofür kontoauszüge?wollen die sehen was er mit seinem geld macht oder wofür er es ausgibt oder ob er sich etwas angespart hat ?oder was?