Wo muss man eine Sternfahrt/Autokorso anmelden?

1 Antwort

Nach § 29 StVO sind Veranstaltungen auf der Straße grundsätzlich verboten. Wer trotzdem eine durchführen möchte, bedarf der Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis. Zuständig nach der StVO/StVG ist die Straßenverkehrsbehörde aus § 46 StVO. Also Landratsamt, Amt für öffentliche Ordnung, Ordnungsamt ........ Bei Autobahnen ist noch das zuständige Regierungspräsidium mit beteiligt.