wo macht man den Waffenschein?

7 Antworten

Man kann einen Waffenschein nicht " machen ", man kann ihn höchstens beantragen ( und bekommt ihn als Normalbürger mit Sicherheit nicht ).

Das einzige was man bekommen könnte, wäre der lächerliche " kleine Affenschein " für Gas-und Schreckschußwaffen......: kostet ca. 50€, dauert ein paar Wochen wegen der Überprüfung und berechtig einen dann, eine Schreckschußwaffe geladen und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen.

Gibts bei der örtlichen Behörde die für Waffenangelegenheiten zuständig ist.


Kannste vergessen, es sei denn du kannst nachweisen das du einen erheblich höheren Gefährdungsgrad hast als alle anderen, ich bezweifle das du diesen Nachweis führen kannst ! Und " machen " kann man diesen Schein nicht, nur beantragen.

Wenn du etwas zu deinem Schutz möchtest kannst du scharfe Waffen vergessen.
Einen Waffenschein (der berechtigt zum Führen, also schussbereitem dabeihaben) einer Schusswaffe bekommst du nicht.
Eine Waffenbesitzkarte (Besitz von Schusswaffen zuhause und Benutzung im Verein) nützt dir nichts da du die Waffe nicht rumtragen darfst.
Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten.
Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.
Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)
https://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahl

Den musst du bei dee waffenbehörde beantragen, den bekommt man nur unter bestimmten Auflagen

so lalala bekommt man keinen waffenschein.

aber die ausstellende behörde gibt dir mit sicherheit auskunft.

Lalalala09 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 20:13

An welche Behörde muss ich mich wenden ??

casala  03.01.2017, 20:19
@Lalalala09

das hängt vom bundesland ab. anfragestelle wäre grundsätzlich eine polizeidienststelle.