Haben Polizisten einen Waffenschein?
6 Antworten
Das Waffengesetz - und damit auch die Pflicht einen "Waffenschein" zu haben - gilt gem. § 55 Abs. 1 WaffG nicht für die Polizeien des Bundes und der Länder.
Hallo.
Jeder Polizeibeamte, hat in seinem Dienstausweis stehen das er Waffen tragen darf die sein Dienstherr ihm zur Verfügung stellt.
Die haben riesige Waffenschießstände und müssen da auch an den Übungen Teilnehmen.
Auch Polizisten werden an Langwaffen mit allen Extras Zielfernrohr und auch Nachtsichtgeräte ausgebildet.
Die Waffe und Ausrüstung sind seine 2, Frau.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914.
Soviel gequirlter Mist wird hier verbreitet! Und die, (die wo) nicht mal richtig schreiben können, hinterlassen hier den größten Schwachsinn!
Nein, Polizeibeamte brauchen keinen Waffenschein! Den Umgang mit ihren Waffen lernen sie während der Ausbildung. (da muss sich keiner irgendwas selber beibringen, so ein Quatsch!) Im Dienst führen sie dann ihre Dienstwaffe, da das im Dienst zwingend notwendig ist. Der Gebrauch dieser Waffen ist in Gesetzen streng geregelt. Für Möchtegern Rambo´s ist das sicher nix!
Man geht mit einer bestimmten Anzahl von Munition in den Dienst und gibt die in der Regel nach Dienstschluß wieder ab. Wenn da ein Schuß fehlt kommt man in Erklärungsnöte.
Das gilt nicht nur für Polizei sondern auch für Zoll, Bundespolizei (früher BGS) Angehörige der Militärpolizei (Feldjäger) usw.
das war mit "in der Regel" gemeint. Hier ging es ja um die generelle Frage eines Waffenscheines für Polizeibeamte.
Sorry, hier schreiben viele irgendwelchen Quatsch rein, die keine Ahnung haben, aber was schreiben wollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html
In § 55 Waffengesetz steht ausdrücklich, dass es u.a. für Polizisten nicht gilt. Daher brauchen die auch keinen Waffenschein nach dem Waffengesetz
HAHA IHR ALLE ANDEREN BEKOMMT KEIN DANKESCHÖN VON MIR ÜBERLEGT MAL WARUM
Nein nicht direkt, im Dienstausweis steht das sie berechtigt sind im Dienst Waffen zu führen
Da steht übrigens auch wenn sie berechtigt sind die Dienstwaffe privat zu führen.
Zumeist richtig, leider nicht ganz, nämlich genau das:
In einigen Bundesländern sind Polizeibeamte auch in ihrer Freizeit berechtigt, die dienstliche Schußwaffe zu führen.
Dort werden diese nach den Dienst nicht abgegeben.
Und in einem Bundesland erhalten Polizeibeamte mitunter auch einen Waffenschein zusätzlich zum Führen einer privaten Waffe.