Kleiner Waffenschein sinnvoll?
Eine Freundin überlegt, sich aus Angst vor Übnergriffen "zu bewaffnen" und will jetzt den kleinen Waffenschein beantragen. Doch wenn ich das recht verstehe, bringt der KWS doch nichts, außer Pfefferspray ohne den Aufdruck "Tierabwehr" bei sich tragen zu dürfen? Abgesehen davon trägt Frau eine Gas- oder Schreckschusspistolenicht unbedingt gerne mit sich herum, zumal die Dinger unhandlich, schwer und im Ernstfall eher kontraproduktiv sind. CS-Gas oder Tierabwehrspray würde rein praktisch betrachtet für den Ernstfall doch auch völlig reichen, das wäre zudem auch deutlich billiger, oder? Also wozu den KWS beantragen?
7 Antworten
Kleiner Waffenschein ist zum einen nur eine oberflächliche Beruhigung, weil man dann vermeintlich sicherer ist. Allerdings muss man dann auch die Waffe so tragen und ständig auf der Hut sein, ansonsten kann man nicht schnell genug ziehen. Dann bringt die Waffe auch nichts.
Zum anderen scheint es wohl viele Spackis zu geben die sich seit Silvester in Köln gerne als Helden aufspielen wollen. Die laufen dann mit ner Schreckschusspistole rum und fühlen sich wie Bruce Willis.
Und wenn denen dann einer die Waffe abnimmt, machen sie sich ins Höschen.
Ein Pfefferspray wäre weitaus wirksamer, allerdings sollte es griffbereit sein. In der typischen Unordnung einer Damenhandtasche bringt das nichts, da muss schon ein kleines Gürtelholster her. Wenn dann gejammert wird von wegen "Wie sieht das denn aus?", würde ich fragen ob sie sicher oder hübsch sein will.
Und die Anwendung eines Pfeffersprays will geübt sein. Da gibt es Trainingssprays ohne Pfeffer, da kann man üben und sehen wie sich das Spray im Ernstfall verhält (Wind etc.)
Zu empfehlen ist immer ein Pfefferspray mit Strahl, der ist besser zu kontrollieren als Sprühnebel.
Kann sie ruhig machen, wenn sie meint ne Gasknarre dabei haben zu wollen aber ich bin der selben Meinung wie du, ein Strahlpfefferspray reicht eigentlich aus um aus unangenehmen Situationen wieder raus zu kommen.
Hallo,
so viel ich weiß, darfst Du auch keine Schreckschusspistolen einfach offen mit Dir herumtragen. Im Ernstfall können solche Waffen nicht von anderen Waffen unterschieden werden.
Doch, mit kleinem Waffenschein darfst Du das, denn genau dafür ist er da.
Mit dem KWS darf man Gas/Schreckschusswaffen führen, das ist aber eher was für Poser denn bei Selbstverteidigung können auch nicht mehr als eine Dose Pfefferspray.
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)
https://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahl
Aus Angst Vor Übergriffen? Total unverhältnissmäßig. Die Gefahren lauert ganz woanders. Im Straßenverkehr, im ALkoholkonsum, im Zigarettenkonsum.
Man darf Pfefferspray ja auch als Privatmensch nur zur Gefahrenabwehr bei Tieren einsetzen. Sonst macht man sich strafbar.
Übrigens ist die Selbstmordrate 120.000 mal höher als die Gefahr, von jemanden anderen angegriffen zu werden. Also ist es wahrscheinlicher, das deine Freundin sich mit ihrer eigenen Waffe umbringt, als das sie sich damit schützt.
Es gibt KEINE Verhältnismäßigkeit im Notwehrrecht, auch wenn dieses Märchen noch 10000 mal im Internet verbreitet wird. Notwehr muss GEEIGNET und ERFORDERLICH sein, sonst NICHTS!
Nein, trotz der Notlage darf es nur im Verhältnis zur Bedrohungslage stehen. Wenn es ausreicht, jemanden wegzuschubsen, darf ich ihm keine Straßenlaterne über die Rübe ziehen. Das wäre unverhältnismäßig.
In einer Notwehrsituation darf ALLES eingesetzt werden.