Multitool mit Klinge mit kleinem Waffenschein erlaubt?

3 Antworten

Nein.

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge

und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Der KWS hat damit soviel zu tun wie eine Monatskarte vom Schwimmbad.

Ausnahmen für sogenannte "Rettungsmesser" gibt es im WaffG auch nicht.

Waffenschein gibt es nur für Schusswaffen!

Willst du allen Ernstes behaupten, du könntest mit deinem Multitool schiessen?

Also was soll die Frage?

Und Rettungsmesser? - nur mit einer bestimmten Klingenform bei einhändig festzustellenden, alle anderen nicht!

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 - (Recht, Messer, Waffenschein)