Ich möchte ein Karambit besitzen.
Guten tag, ich würde gerne ein karabit messer besitzen das eine klingenlänge von ca. 10cm hat. Nun stellt sich mir die frage ob der besitz eines kleinen waffenscheins ausreicht zum BESITZ eines messers. Ich habe nicht vor es mit nach draußen zu nehmen. Ich möchte nur damit "spielen". Da schussfaffen auf distanz tödlich sein können verstehe ich den waffenschein, da aber messer "nicht so gefährlich sind" Überlege ich ob ich es auch mit einem kleinen haben darf. Alternativen wären auch nett, dankeschön
Lg Ollstar015
3 Antworten
Karambits gelten in Deutschland als Waffe, der Besitz von Waffen ist in Deutschland nur Volljährigen gestattet. Du musst daher mindestens 18 sein, damit du es besitzen kannst. Eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenschein ist nur bei Schusswaffen erforderlich.
Was ich nicht kapiere ist, warum hier einige behaupten, das ein Führen eines Messers von 10cm länge durch den "kleinen" Waffenschein abgedeckt ist.
Das ist eine völlig Fehlinformation:
Der kleine Waffenschein ist gemäß § 10 Abssatz 4 Satz 4 des Waffengesetz berechtigt NUR zum führen von Signal-,Reizstoff- und Schreckschusswaffen! Diese berechtigen nicht zum führen von Hieb- und Stichwaffen!
Hier ein Auszug zum (kleinen) Waffenschein!
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).
Da steht nichts von Hieb und Stichwaffen.
Ein Karambit ist eine Waffe mit feststehender Klinge, diese darf ab 18 Jahren erworden und besitzt werden.
Mit dem Erwerb eines kleinen Waffenscheins bist Du lediglich berechtigt, Schreckschußpistolen mit Dir zu führen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
Solange Du das Messer nur zu Hause hast, kannst Du Dir anschaffen, was Du willst. Es gibt kein Gesetz, dass Messer in der Wohnung verbietet - dann müsste ich auch mein großes, scharfes Gemüsemesser wegwerfen. lg Lilo
Gefährliches Halbwissen. Karambit = Waffe = ab 18!