hey leute :) habe eine frage zum waffenschein?

5 Antworten

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Natürlich darf ein ausländischer Staatsbürger mit einer ausländischen Erwerbserlaubnis ( ob der türkische Waffenschein eine Erwerbserlaubnis beinhaltet, ist mir nicht bekannt...)  in Deutschland eine erwerbsscheinpflichtige Waffe kaufen.

Das ist so lange kein Problem, wie die Waffe anschließend exportiert wird.

Hat der ausländische Staatsbürger einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland und soll die Waffe in Deutschland verbleiben, gelten für ihn allerdings die gleichen Erwerbsregelungen wie für deutsche Staatsbürger.


yavuz31selim 
Beitragsersteller
 19.11.2016, 16:03

also ich bin deutscher und türkischer staatsbürger aber würde wahrscheinlich hier eine kaufen und wieder in die türkei reisen :) 

Natürlich nicht. Wir erkennen die Türkischen Gesetze hier nicht an. 

yavuz31selim 
Beitragsersteller
 19.11.2016, 14:43

danke dir ! darf man wenigstens die waffe im ausland mit sich führen ? man hat ja schließlich den schein dazu :)

NEIN.

Die türkische Berechtigung gilt nur in der Türkei.

In Deutschland berechtigt der Wisch weder zum Kauf noch zum Führen einer Schusswaffe. 

Du darfst in D nicht einmal mit einem deutschen Waffenschein eine Waffe kaufen.

Kaum. Die Türkei ist nichteinmal in der EU.