Schäden an einem geliehenen Anhänger , wer haftet?
Guten Abend, Ich habe heute einen Anhänger versucht mit der Hand (also ohne KFZ oder Zugmaschine) zu rangieren. Leider habe ich das Gewicht unterschätzt, war ein 750 KG Anhänger, allerdings war noch Schotter drauf.
Kurz, der Anhänger rollte ca. 5 Meter einen kleinen Hang runter und stopte an einen kleinen Erdhaufen, allerdings ist die Anhängerklappe vom Scharnier abgerissen. Da nichts verborgen ist, sollte der Schaden nicht allzu hoch sein. Der Hänger Ist geliehen und gehört meinem Onkel?
Welche Versicherung haftet für den Schäden? Ist das meine private Haftpflichtversicherung?
Danke!
8 Antworten
Wenn diese Fahrzeugschäden reguliert, ist das möglich.
die Vollkaskoversicherung des Anhängers (falls vorhanden)
Hallo Hulz1983,
leider sieht es schlecht aus für dich. Du wirst den Schaden wohl aus Eigenmitteln begleichen müssen.
Die PHV schließt grundsätzlich Schäden die an: geliehenen, gemieteten und gepachteten Dingen/Sachen aus. (mit der Ausnahme: Mietsachschäden) . Jedoch gibt es heute moderne PHV-Deckungskonzepte, die abweichend von meiner Aussage diese Dinge berücksichtigen. Oft wird an dieser Stelle eine Selbstbeteiligung vereinbar. Es hilft nur ein Blick in den Versicherungsschein.
Viel Glück
Für den Schaden wirst du selbst aufkommen müssen da der Hänger nicht in deiner Kfz-Haftpflicht versichert ist.
einfach mal so melden,bei geliehen wird es schwierig vielleicht sind sie kulant