Eine Person gibt ihrem Vermieter an,dass sie bei einem Unternehmen arbeitet.Dazu liefert sie ihm 4 gefälschte Dokumente.
Zum einen eine Arbeitsbestätigung,die von einer nicht existenten Person unterschrieben ist,einen von der Homepage des Unternehmens kopierten Kopf besitzt und abgestempelt ist.Der Stempel ist ein beliebiger Stempel,den man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.
Hinzu kommen 3 am Computer bearbeitete Kontoauszüge,auf denen Zahlungseingänge des Unternehmens eingebracht wurden.
Die Kontonummer des Unternehmens entspricht dem Spendenkonto,welches man im Internet finden kann.
Der Vermieter verhält sich merkwürdig.Aus Angst gesteht die Person von selbst telefonisch,dass es sich um einen Schwindel handelt.
Der Vermieter teilt ihr daraufhin mit,dass er die genannten Unterlagen bereits prüfen lassen hat,indem er sich an das Unternehmen gewand hat,welches den Betrug bestätigte.
Der Vermieter kündigt der Person,zeigt sie jedoch aus Kullanz nicht an.
Die Person meldet sich bei dem Unternehmen,entschuldigt sich,möchte das Schlimmste verhindern und erfährt,dass dieses bereits Anzeige wegen Betruges erstattet hat.
Das Unternehmen behauptet nun,es gäbe keine Möglichkeit mehr,die Anzeige zurückzuziehen,wenn es schon bei der Polizei vorliegt.
Meine Fragen wären:
1.Ist das wirklich nicht mehr möglich? Könnte das Unternehmen die Anzeige nicht zurückziehen,weil nicht genügend öffentliches Interesse an dem Fall besteht?
2.Welche Strafe droht der Person nun?Die Person hat schon mal gemeinnützige Arbeit verrichten müssen wegen Ladendiebstahls (wurde noch nach Jugendstrafrecht verurteilt)und es ist schon mal eine Betrugsanzeige fallen gelassen wurden,wobei es aber um eine andere Art Betrug ging.
3.Kann die Bank,von der die Kontoauszüge sind,wenn sie davon erfährt,zusätzlich auch noch mal eine Anzeige erstatten?
Die Person ist jung,will bald ihre Ausbildung beginnen und hat große Sorge.Die Fälschung war aus einer persönlichen Notsituation heraus entstanden,
Vielen Dank im Vorraus für ungeschönte,klare Antworten.