Wirkungsgrad von Heizung abrechnen?
Hallo, angenommen man betreibt eine Heizungsanlage und erfasst zwischen Wärmeerzeuger und Heizkörper mit einem Wärmemengenzähler die verbrauchte Energie in kWh, dann müsste der tatsächlich angefallene Gasverbrauch doch mit dem Nutzungsgrad der Heizung verrechnet werden, oder?
Beispiel: Der Zähler zeigt 10.000 kWh an, der Nutzungsgrad Hi beträgt 109 % und an Gas wurden 10900 kWh verbraucht.
Übersehe ich da etwas oder stimmt etwas nicht?
3 Antworten
... also, in unseren Hütten werden die Kosten und Lasten verteilt und nicht die Ablesewerte nach Liefermenge.
Hallo,
die Anlagenaufwandszahl = Gesamtverbrauch/ Summe aller WMZ.
Der Nutzungsgrad ist der Kehrwert.
Also, wenn da 2 Haushalten an einer Heizung hängen, braucht man auch 2 WMZ. Den Wirkungsgrad kann man nicht berechnen. Der ändert sich jedes Jahr.
Unsere Heizung hat einen Wirkungsgrad von ca. 65%. D.h. 35% Der Wärme verpuffen um Heizraum oder durch den Kamin.
Bsp..
250000 kWh Gas x 65 % 162500 kWh auf den WMZ.
Geplant war, dass die Nachbarn für die Gaslieferung erst einmal komplett in Vorkasse treten und wir dann am Jahresende für die von uns tatsächlich verbrauchte Energiemenge aufkommen.
Lieferung und Tankwartung dann jeder zu 50 %.
Nebenan wird auch noch Warmwasser aufbereitet während wir Durchlauferhitzer verwenden, zudem wird dort zusätzlich auch eine Fußbodenheizung betrieben.
Dass das Ergebnis aus der Umrechnung nicht absolut korrekt ist, müssen wir akzeptieren.
... so dumm wird kein Nachbar sein, da bin ich mir sicher. Und dann später wird er kein Geld bekommen?
@max:
ja, hört sich alles bisschen dubios an. Ich hätte mich da nicht drauf eingelassen...
Doch, so wurde es in der Vergangenheit bereits gehandhabt mit der Gaslieferung und der Vorkasse.
Bislang wurden jedoch statt Wärmemengenzählern die kleinen Heizkostenverteiler auf den einzelnen Heizkörpern verwendet.
Das hat in der Vergangenheit allerdings regelmäßig Probleme gegeben so so dass wir uns zusammen mit der neuen Heizung auch auf die Lösung mit dem Wärmemengenzähler geeinigt haben.
... es kann keine Probleme mit der Verteilung geben, egal wie das Erfassungsgerät sich nennt. Es werden immer die Kosten und Lasten über die Ableswerte verteilt.
Zudem gibt es ja den Grundwert meist über die Fläche, denn die Anlage liefert ja auch, wenn nichts abgenommen wird.
Hallo,
"..Wärmeerzeuger und Heizkörper mit einem Wärmemengenzähler die verbrauchte Energie in kWh, dann müsste der tatsächlich angefallene Gasverbrauch doch mit dem Nutzungsgrad der Heizung verrechnet werden,.."
Das geht. Mit dem WMZ wird die tatsächlich benötigte Energie für Hzg u. WW je Verbrauchspartei gemessen. Am Gaszähler der reale Gesamtverbrauch festgestellt.
Hieraus lässt sich der tatsächliche Jahresnutzungsgrad bzw. die Anlagenaufwandszahl ermitteln (Energieeffizienz).
v.G.
Okay, also benötigen wir 2 weitere Wärmemengenzähler - einmal für deren Heizkörper und einmal für deren Warmwasser.
Alle 3 Zähler zusammen ergeben 100 %, von denen wir dann vielleicht 30 % ausmachen.
Vom Gasverbrauch zahlen wir ebendiese 30 %.
Die Zähler sind halt teuer und dann ist da ja noch die Geschichte mit dem Eichen...
Hallo,
wer das Eine will, muß auch das Andere mögen und ertragen müssen ;-)
Kostenlosen Käse gibt´s bekanntlich nur in der Mausefalle!
v.G.
Wir haben halt die Situation, dass wir uns mit den Nachbarn eine Heizungsanlage teilen, wobei die Anlage selbst und der Gastank auf deren Seite ist.
Die Zuleitung unseres Heizungssystems wird mit einem zentralen Wärmemengenzähler überwacht.
Aus der Rechnung des Gasversorgers lässt sich ja der Preis pro kWh ableiten und der Plan wäre nun, dass wir diesen Arbeitspreis mit dem Wert auf dem Wärmemengenzähler multiplizieren.
Ich bin mir nur wegen dem Nutzungsgrad nicht ganz sicher denn 109 % kann ja nicht stimmen.