Wird Zweitwohnungssteuer in Hamburg fällig, wenn man die Wohnung überhaupt nicht selbst bewohnt?
5 Antworten
Die Zweitwohnungsteuerstelle ist für die Besteuerung einer Zweitwohnung in Hamburg zuständig. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die der Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes nutzt. Im Falle der Nichtanmeldung gilt eine Wohnung als Zweitwohnung, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. Hierbei ist unerheblich, ob Hamburger oder auswärtige Personen die Zweitwohnung bewohnen. Die Steuer beträgt 8 Prozent der Netto-Kaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes. Wird die Wohnung vom Wohnungseigentümer selbst als Zweitwohnung genutzt, oder an Angehörige oder eigene Arbeitnehmer überlassen, wird die vergleichbare Netto-Kaltmiete anhand des aktuellen Hamburger Mietenspiegels ermittelt oder die Steuer nach der ortsüblichen Vergleichsmiete bemessen.
Unabhängig davon ob die Freie und Hansestadt Hamburg es nötig hat,solche unfreien und unhanseatischen Regelungen zu treffen,() kommt es nur darauf an,das Du in Hamburg eine Wohnung unterhältst,dort also gemeldet bist,aber dies nicht Dein Hauptwohnsitz ist.Ob Du tatsächlich Dich in Hamburg,oder in der Wohnung aufhältst ist nicht relevant.Beste Grüße.
Wenn du sie vermietet hast, musst du die Mieteinahmen versteuern.
Falls du andeuten willst, dass du sie leerstehen lässt, dann ist das deine Sache, ob du deine Zweitwohnung nutzt oder nicht.
Wenn Du keinen zweiten Wohnsitz hast brauchst du auch keine Zweitwohnungssteuer zahlen.
Allerdings konnte sich das Finanzamt brennend dafür interessieren, aus welchen Gründen Du deine Mieteinnahmen bisher nicht versteuert hast.
Die Abgabe ist fällig für die Wohneinheit , egal ob leer oder mit 5 Personen belegt.