Hallo ihr Lieben,
ich hoffe sehr, dass ihr bei meinem Fragen weiterhelfen könnt.
Ich werde mich höchstwahrscheinlich dieses Jahr von meiner Frau trennen. In der jetzigen gemeinsamen Wohnung sind wir beide die Hauptmieter. Ich werde mich aber bald nach einer 1 Zimmer Wohnung umsehen. Da ich das erste Mal in so einer Situation bin, wie läuft das ganze ab? So weit ich richtig recherchiert habe, darf ich im Trennungsjahr meine Lohnsteuerklasse 3 behalten (berufstätig, Hauptverdiener), ist das so weit korrekt? Meine Frau arbeitet nicht, sie bezieht noch paar Monate Arbeitslosengeld 1. Wie es danach mit ihr weitergeht (Hartz4 ) weiss ich nicht so genau, aber wie ich sie gut kenne, wird sie nicht arbeiten wollen, also wieder ab zum Jobcenter. Das Problem ist aber, dass die Wohnung 503 Euro warm kostet (bei 2,5 Zimmern), bedeutet das, dass das Jobcenter das nicht bezahlen wird bei ihr? Ich werde wohl im Trennungsjahr weiterhin die Miete und Nebenkosten für die Hauptwohnung bezahlen, davon gehe ich zumindest aus, womit ich vorerst keine Probleme habe. Aber wie sieht es dann aus, muss ich mich polizeilich in der neuen Wohnung anmelden? Kann ich die neue 1 Zimmerwohnung als meine Zweitwohnung mieten (zumindest im Trennungsjahr) ? Wie hoch sind die Zweitwohnungsteuer? Muss ich das jährlich bezahlen? Soll ich dem Vermieter ruhig sagen, dass ich die Wohnung als Zweitwohnung mieten will? Oder hat man da schlechte Karten, wenn man das offen anspricht? Muss ich an meine Frau ein lebenlang zahlen, wenn sie nicht arbeiten geht? Sie ist zwar gesund, aber ein fauler Mensch die nichts so richtig gebacken bekommt, also für das Arbeiten ist sie nicht geeignet (hat in den letzten 10 Jahren gefühlt 30 Mal den Arbeitgeber gewechselt > jedesmal wurde sie gekündigt). Jetzt hat sie Andeutungen gemacht, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte.
Gibt es sonst noch etwas, wo ihr mir bei der Trennung / Scheidung + Neue Wohnung noch an guten Ratschlägen weiterhelfen könntet?
Bitte könnt ihr mir alle Fragen beantworten? Würde mich wirklich sehr freuen.