Wird man nie einen Job finden, wenn man wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt wird?
Wann verjährt das?
3 Antworten
Eine Verurteilung verjährt nicht. Berufstechnisch kommt es darauf an, was du machen willst. In den meisten Berufen brauchst du kein Führungszeugnis. In den wenigen, wo das notwendig ist, könnte es Probleme geben.
Die Fristen, nach denen Verurteilungen nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden bzw. aus dem Bundeszentralregister getilgt (gelöscht) werden, richten sich nach der Höhe der Strafe. Nachlesen kannst du das in § 34 und § 46 BZRG.
Es gibt genug Jobs, für die man kein Führungszeugnis braucht. Bestimmte Jobs fallen allerdings weg, insbesondere Jobs im staatlichen Sicherheitsbereich.
Nun, einige Berufe fallen logischerweise raus.
Z.b. Bankkaufmann, Immobilienmakler, Berufe mit Personen-Beförderungsschein
Ansonsten kannst du ganz normal arbeiten.
Tilgungsfristen im Führungszeugniss kannst du hier nachlesen