Wird man härter bestraft, wenn man einen Streifenwagen entwendet?

13 Antworten

Streifenwagen in der Privatgarage, da fallen mit zwei Geschichten zu ein.

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Also unbeabsichtigt ist das schon passiert. Der dottelvoll gesoffene Mensch, der nach Hause fahren wollte, sein Fahrzeug mit einem baugleichen Streifenwagen verwechselt hat (damals, als es noch den Audi 80 gab), sein Schlüssel hat zudem auch noch gepasst.

Also ist der mit dem Streifenwagen nach Hause gezuckelt, hat das Ding in seiner Garage gebunkert.

Am nächsten Morgen, noch verkatert, traute er seinen Augen nicht, als er in seiner Garage den Streifenwagen stehen sah, ist allerdings schon 25 Jahre her, wenns reicht.

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In einem anderen Fall hat das gar die Polizei selbst besorgt, wieder ein dottelvoll gesoffener Mensch, der jedoch angezeigt wurde.

Und zwei Pozelanten, die der Schalk ritt und die auch mal einen Gag machen wollten, auch Polizisten haben Humor....

Man fahre zur Heimatadresse und stelle fest, dass dort die Garage offen steht. Also fahre man in die Garage und mache diese von innen zu, und wenn der dottel voll Gesoffene kurz darauf heim kommt und die Garage aufmacht, ei was meinst wie der kuckt, wenn da drin die Polizei steht.....

Nur der, als der heim kam, stellte genau der, weil er zu faul war, sein Fahrzeug direkt vor die Garage, ging ins Haus und legte sich ins Bett.

Die Polizei also in der Garage eingesperrt und der Halter nicht mehr wach zu kriegen.....

In der Theorie nicht, es kann aber schon sein dass es seitens des Gerichts einen kleinen Bonus gibt ! Merke, es gibt keinen abschließenden Katalog für die Strafzumessung sondern nur Richtwerte !

Ich denke mal schon, denn ein Polizeiwagen ist ein "Wichtiges arbeitsmittel" und seine zerstörung würde z.B. auch höher bestraft werden als die eines m´normalen fahrzeuges. Aber in der Theorie macht es bei Diebstahl keinen unterschied. In der Praxis wohl schon, wer schon blöd ist hats nicht besser verdiert und die Polizei schneidet bei verfahren ja doch oft bessr ab.

Erstmal ziemlich dumm, die Teile haben demnächst alle GPS. Weiterhin fällt die Strafe höher aus, weill die Möglichkeit besteht, dass du damit Zeug anstellen kannst, die du mit einer normalen Karre nicht machen kannst.

killerkotze  19.07.2010, 03:16

Dass die Strafe höher ausfällt kannst du sicherlich auch nachweisen.

killerkotze  19.07.2010, 03:37
@sm00th

Ich muss da nicht nachlesen und suchen, DU stellst die Behauptung auf.

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 03:39
@killerkotze

Eben, schlechte Argumentation...

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 03:14

Hast du auch eine Fundstelle parat?

traurigeGFuser  19.07.2010, 03:16
@kokanostra

Das Auto in einer Tiefgarage abstellt wäre das Problem wiederrum gelöst und wenn man etwas Technikbegabt ist könnte man das Ding ausbauen.

sm00th  19.07.2010, 03:16
@kokanostra

Fundstelle? GPS und Tracking und du weißt wo das Teil steht.

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 03:19
@sm00th

@sm00th: Eine Norm die deine Aussage untermauert...

Nein. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Zivil- und Amtspersonen.

Justitia ist blind sagt man.

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 03:21

Ähhm.. dann guck mal in § 11 Abs.1 Nr.2 StGB...

killerkotze  19.07.2010, 03:36
@kokanostra

Keine Lust, schreib ihn hin.

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 03:38
@killerkotze

Pöhh...^^