Hallo :)
Ich habe sehr schnell eine einstweilige Verfügung gegen einen Mann erwirkt wegen Stalking, darin eingeschlossen Bedrohung, Beleidigung gegen mich und meinen 5 jährigen Sohn und Körperverletzung gegen mich. Ebenfalls Sachbeschädigung meines Eigentums (Auto, Handy....).
Daraus ergeben sich mir wichtige Fragen, auf die ich bisher im Internet nichts finden konnte. Er ist ohne festen Wohnsitz, hat aber bei seiner Mutter eine postalische, feste Adresse. Ich vermute, er hält sich dort nicht mehr oft auf, seit er weiß, ihn erwartet eine Verfügung oder Kontakt mit der Polizei.
- was passiert, wenn sie ihm, wie es vorgegeben ist, wiederholt nicht persönlich zugestellt werden kann?
- reicht Einwurf in den Briefkasten?
- ist der Beschluss bei Nichtöffnen des Briefes, bzw. wenn er ihn nicht erhalten hat wegen Abwesenheit, gültig?
- der Beschluss wurde nach einer halben Stunde nach meinem Antrag bewilligt. Er sollte in der nächsten Stunde dem Mann zugestellt werden. Wie und wann erfahre ich, ob er ihn erhalten hat oder eben nicht anzutreffen war? Es hieß vom Richter nur, der Beschluss steht fest, die einstweilige Verfügung wird gemacht und ich bekomme Post.
Danke vorab.