wird ein Kassenzettel vom Baumarkt beim Finanzamt anerkannt?
Hallo, wir beziehen eine bald eine Wohnung, der Vermieter zahlt uns ein Teil der Renovierungskosten. Kennt das Finanzamt ein Kassenzettel vom Baumarkt an ? Danke an alle Beantworter !!!
7 Antworten
Materialkosten sind nicht absetzbar, wenn man Mieter ist. Sollte ein Maler z.B. eure Wohnung renovieren können die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden, dazu muss die Rechnung und der Überweisungsnachweis vorhanden sein.
Bei Renovierungsarbeiten sind meines Wissens nach nur die haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar, das betrifft also die reine Handwerksleistung. Materialkosten sind demnach nur als außergewöhnliche Ausgaben zu betrachten und hier liegen die Hürden hoch.
Auch außergewöhnliche Belastung ist falsch. Die setzt nämlich Zwangsläufigkeit der Aufwendungen voraus, z.B. wenn die Wohnung abgebrannt oder ausgebombt ist. Bloßer Umzug ist entweder beruflich bedingt - dann als Werbungskosten absetzbar - oder nicht zwangsläufig, dann überhaupt nicht absetzbar.
Ja, sicher wird der Kassenzettel anerkannt. Nur - als was willst du das eigentlich absetzen? Im Rahmen von § 35 EStG sind Materialkosten nicht absetzbar.
Dann ist die Rechnung vom Baumarkt zweit- bis drittrangig. Wichtig ist erst Mal, dass die Zahlung vom Vermieter an Euch nachgewiesen wurde.
Das Finanzamt erkennt grundsätzlich Kassenzettel von Baumärkten an, weil alles Wichtige drauf steht. Aber Renovierungskosten für eine Mietwohnung?
Sofern es um Beträge unter 100 Euro pro Kassenbon geht, sollte es kein Problem sein.
Wir renovieren selbst und kaufen im Baumarkt das Material, wie Farben und Tapeten. Auch setzen wir neue Steckdosen in der Küche. Dieses Kosten werden vom Vermieter ersetzt und er will diese beim Finanzamt absetzen.