Wird ein Außenarbeitsplatz der Behindertenwerkstatt etwas besser bezahlt oder genauso mies?
Ich bin jetzt seit Februar in einer Behindertenwerkstatt und befinde mich zur Zeit im Berufsbildugsbereich, der noch bis Mai 2015 andauern wird. Notwendig ist das bei mir eigentlich nicht, da ich über eine kaufmännische Ausbildung verfüge und eigentlich auch auf den 1. Arbeitsmarkt arbeiten könnte, aber wer nimmt schon eine Person mit einen 80 GdB mit Merkzeichen G + B?
Nach fast 7 Jahren Hartz IV bin ich daher freiwillig in eine Werkstatt gegangen um eine dauerhafte Beschäftigung zu haben und nicht immer diesen Wechsel zwischen Maßnahmen des Job Centers und Arbeitslosigkeit erdulden zu müssen.
Jetzt hatte ich ein Gespräch beim Integrationsfachdiensst und die haben mir einen ausgelagerten Arbeitsplatz nahegelegt. Sprich ich bleibe in der Werkstatt, aber würde halt in einen regulären Betrieb arbeiten. Anhand meiner Qualifikation dürfte es vielleicht auch nicht soooo schwer werden einen Platz zu finden, als bei anderen Leuten mit Behinderung, die das anstreben.
Jetzt ist für mich aber die Frage, ob sich das für mich auch finanziell rentieren würde. Die Errechnung des Freibetrages (Werkstatteinkommen) neben der Grundsicherung ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Das allgemeine Werkstatteinkommen liegt so zwischen 120-170€ pro Monat und davon gibt es noch reichlich Abzüge, so dass vielleicht am Ende irgendwas um die 100€ übrig bleiben.
Gemessen an dem was manche Leute in der Werkstatt leisten, ist das der pure Hohn! Wir z.B. arbeiten mit PC`s, erstellen Belege, machen Versandarbeiten... ziemlich anspruchsvolle Geschichten wie ich finde.
Einen Außenarbeitsplatz halte ich persönlich für anspruchsvoller was die Aufgaben und Anforderungen betrifft, aber wird das auch entsprechend höher honoriert?
Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir genauere Informationen geben?
3 Antworten
Stelle deine Fragen dem Betriebsrat und dem Schwerbehindertenbeauftragten! Ich denke, diese Arbeit wird trotzdem sie ausgelagert abläuft, nicht anders bezahlt, der Träger bleibt doch gleich. Es ist eine traurige Tatsache, dass die Gesellschaft die wertvolle Arbeit von behinderten Mitmenschen nicht besser honoriert.
Morgen ist mein nächster Termin beim Integrationsfachdienst und dann werde ich denen mal auf den Zahn fühlen.
Sofern ich eine ausgelagerte Tätigkeit aufnehmen könnte, die meiner Qualifikation als Bürokauffrau entspricht, würde es meine Arbeitsleistung sowieso nicht für sprichwörtlich nen Appel und nen Ei geben!
Die Integrationsabteilung müsste dir da genau Auskunft geben können.
Ich nehme an, das es nicht besser bezahlt wird. Aber es gibt vielleicht Fahrgeld dazu.
Ok, das kann sein. An das G habe ich nicht gedacht.
Du könntest ja weiterhin versuchen einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Es gibt durch aus Firmen die Dich einstellen um Ihr Quote zu erfüllen, b.z.w. keine Abgabe zahlen zu müssen. Bei dem Außenarbeitsplatz müßte Dir eigentlich ein größerer Freibetrag zu stehen.
Das mit dem 1. Arbeitsmarkt ist für mich vom Tisch! Nicht dass ich mich nicht trauen würde dort einer leichten Tätigkeit nachzugehen, aber weil ich da nicht Vollzeit arbeiten kann, müsste ich Hartz IV beantragen und was dann käme, weiß ich aus der Vergangenheit nur all zu gut. Druck, Druck und nochmal Druck den Bedarf zu senken, obwohl man schwerbehindert ist und nicht mehr in der Lage ist zu leisten. Darauf verzichte ich gerne!
Ein höherer Freibetrag zuzüglich zur Grundsicherung wäre aber genau das was ich mir wünschen würde. Ich habe keine Ahnung was meine Kollegen hier im Arbeitsbereich verdienen, darüber darf auch nicht gesprochen werden, weil die Einkommen unterschiedlich sind, gemessen an der Leistungsfähigkeit, aber mehr als vielleicht 110€ kommen dabei nicht raus, würde ich mal vermuten.
Ich selber würde mir bei einen Außenarbeitsplatz 150€ zusätzlich wünschen. Mit dem Mehrbedarf für Gehbehinderung käme ich so auf etwas mehr als 200€ über den Regelsatz, das wäre in Ordnung!
Also die Frage werde ich morgen bei meinen Termin sowie deutlich beantwortet haben, weil wenn die sagen, ich bekomme den selben kargen Mistlohn von vielleicht 120€ im Monat können die sich ihre Bemühung sparen.
Fahrgeld bekomme ich sicher nicht, weil ich das G im Ausweis habe und damit kostenfrei fahre.