Wird der KfW-Studienkredit auf den Bedarf des Unterhaltsempfängers angerechnet?
Die KM möchte Betreuungsunterhalt einklagen. Sie ist Studentin und bezieht neben Bafög (welches definitiv als Einkommen angerechnet wird) einen Studienkredit. Wird der Studienkredit (welches ein reines Darlehen ist und die Zinsen monatlich vom Betrag abgezogen werden) auf den Bedarf der KM angerechnet?
1 Antwort
Von der Logik her würde ich sagen: nein. Denn der Kredit ist ja kein Einkommen, sondern muss zurück gezahlt werden.
Es wäre eine doppelte "Bestrafung", wenn die monatliche Kreditsumme auf der einen Seite abgezogen wird und auf der anderen Seite zurück gezahlt werden muss.
Für mich nichts anderes, als wenn man einen "normalen" Bankkredit aufnimmt. Das wird ja auch nicht vom Unterhalt abgezogen. Allerdings finde ich im Netz so gar nichts dazu. Weder ein Gerichtsurteil, noch irgendwelche informativen Seiten zum Thema.
Vielleicht stellt sich die Frage vor Gericht, wenn der Unterhalt berechnet wird. Denn wenn die unverheiratete Kindsmutter schon vor dem Kind Studentin war mit diesem Studienkredit, dann bemisst sich der Betreuungsunterhalt in der Regel ja nach den Finanzen der Kindsmutter vor der Geburt.
Gefunden habe ich nur diese Aussage:
Ein Studienkredit wird nie als Einkommen angesetzt, lediglich der Darlehensanteil vom BAföG.
https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,896625
Wobei der Anwalt der FS eine anders lautende Auskunft gab.