wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, der Eigentümer hat zwei Hunde in der Erdgeschoßschwohnung. Wir möchten auch einen kleinen Hund wie ist die Rechtslage ?

5 Antworten

Es gibt hier zwei wesentliche Aspekte:

1. Der Vermieter kann Euch die Hundehaltung untersagen, wenn er dafür gut nachvollziehbare Gründe angeben kann. Diese Gründe wird er Euch locker vorlegen können. Eure Möglichkeit wäre es nun, rechtlich dagegen vorzugehen. Also mit Rechtsanwalt und notfalls mit einer Klage deren Ausgang höchst ungewiss ist.

2. Es gibt den §573 a BGB, der es Vermietern, die in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung selbst bewohnen, erlaubt, den Mietern der anderen Wohnung ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch um 3 Monate.

Nun kannst Du raten, was vorher passieren wird:

1. Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu Eurer Klage auf Haltung eines Hundes oder

2. Euer Auszug

Angenommen, Euer Rechtsanwalt verlangt vom Vermieter die Zustimmung zur Hundehaltung und droht mit Klage: Wozu wird wohl der Rechtsanwalt der Vermieter als erstes raten?

Die Rechtslage?

Der Vermieter kann unter Angabe eines plausiblen Grundes die Haltung untersagen.

Übrigens kann der Vermieter, wenn er mit dem Mieter gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, dem Mieter ohne wichtigen Grund kündigen.

froschmaba 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 14:52

Danke für die schnelle Antwort, aber vor drei Jahren bei Einzug war schon bekannt das wir uns einen Hund anschaffen möchten, da war dass kein Problem. Ich habe starkes Rheuma und deshalb auch jetzt erst die Hundeentscheidung. Wir verstehen nicht, dass in der unteren Wohnung zwei Hunde wohnen und uns wird es jetzt untersagt. Da stimmt doch etwas nicht.

anitari  04.11.2015, 15:13
@froschmaba

Was hat Dein Rheuma mit der Anschaffung eines Hundes zu tun?

Die Meinung des  Vermieter kann sich in 3 Jahren geändert haben.

Wir verstehen nicht, dass in der unteren Wohnung zwei Hunde wohnen und uns wird es jetzt untersagt. Da stimmt doch etwas nicht.

Was soll da nicht stimmen? Der Vermieter möchte keinen weiteren Hund  im Haus. PUNKT.

Ihr könnt es ja auf Biegen und Brechen versuchen. Aber Eure Chancen stehen schlecht. Zumal ja der Vermieter mit im Haus wohnt.

Wenn noch ein weiterer Hund ins Haus kommt, dann könnte es turbulent werden. Die Hunde, die bereits da sind, werden ihr Revier beschützen. Dazu gehört viel Gebell und eventuell markieren sie ihr Revier (pieseln überall hin). Da müssen sich alle Beteiligten viel Mühe geben um das in geordnete Bahnen zu lenken. Darauf wird der Vermieter kein Bock haben.

Wie die Rechtslage ist, ist mir nicht ganz klar. Kann hier in einem Haus mit zweierlei Maß gemessen werden? Wohl kaum. Doch was nützt es dir Recht zu haben, wenn dann ständig Streit im Haus ist?

bwhoch2  05.11.2015, 09:19

Zur Rechtslage: Der Vermieter hat in diesem Fall eindeutig recht. Zudem gibt es keine Gleichberechtigung in Mietshäusern in dem Sinne, dass dem einen verwehrt werden kann, was dem anderen erlaubt wird.

Der Eigentümer darf euch da vorschreiben, ob Ihr ein Tier halten dürft. Auch wenn er in seiner Wohnung ein Tier hält, kann er es euch untersagen. Das liegt zum einen daran, dass er in der Wohnung vielleicht keine Spuren haben möchte (Krallen-Kratzer im Parkett sind der Klassiker) oder dass er einfach den Hausfrieden nicht durch einen Dauer-Kläffer gefährden will. Wenn Ihr ein Tier halten wollt, müsst Ihr wohl leider umziehen.