Ist es rechtens, wenn wir nach 4 Jahren die von der Stadt vergessenen Abwassergebühren bezahlen sollen?

5 Antworten

Dürfte zumindest teilweise verjährt sein, würde ich aber mal zunächst in's Kleingedruckte reinschaun was dort dazu steht. Die Forderung erachte auf jeden Fall überhöht. Evtl. RA konsultieren (RSV?).

der1zerberus 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 12:11

wie gesagt es handelt sixch um ein 2 familienhaus mit 6 Personen zusammen. Denke auch das wir eventuell ein Teil erlassen bekommen könnten.

Danke

ich fürchte das sie ein recht auf nachforderung haben -- aber über die höhe sollte man in jedem fall verhandeln, der von dir genannte betrag ist hoffnungslos überzogen, da besteht klärungsbedarf

Was soll die Stadt verschuldet haben? Abwassergebühren zu erheben? Darauf hat sie einen gesetzlichen Anspruch, handelt also nicht "schuldhaft" o. dgl.

Und warum soll die Stadt die Gebühr nicht einfordern? Solange der Gebührenanspruch nicht verjährt ist, kann sie ihn selbstverständlich auch geltend machen. Würdest du doch gegenüber deinen Schuldnern genauso tun, oder?

Bedenke, dass die meisten Kommunalabgabengesetze hinsichtlich ihrer Verjährungsvorschriften auf die Abgabenordnung Bezug nehmen und nach §§ 169 ff. AO die Abgabenfestsetzung nach 4 Jahren noch keinesfalls verjährt ist.

Leider müßt Ihr noch zahlen, denn dies sind erst nach 4 Jahren , also mit Ablauf des 31.12.12 verjährt. So hat die Gemeinde zwar spät , aber noch innerhalb der Frist die Gebühren erhoben. Allerdings ist es Fraglich ob die Gebühren in dies Höhe richtig berechnet sind. Daher solltet Ihr Form- u. Fristgerecht Widerspruch erheben. Ggf. kann euch der Haus § Grundbesitzerverein beraten. od. eine Fachanwalt für Verwaltungsrecht sofern Ihr ien Rechtsschutzversicherung habt. Die Gebühren hängen von der Satzung der Gemeinden ab. In Bayern gibt es eine Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshof, dass wenn das Wasser die kommunale Kanalisation nicht benutzt keine Abwassergebühr fällig wird, wie es in andern Bundesländern aussieht weiß ich nicht.

Ihr müsst nichts zurückzahlen da es die Eigenverschuldung derStadt ist. Wenn sie sich weigert die Forderung zurückzunehmen würde ich malüber einen Anwalt nachdenken aber ihr seid guut dran ;)

blackleather  10.04.2012, 12:17

Was, bitte, ist "Eigenverschulden"? Eigenverschulden woran?

Schlauerfuchs  10.04.2012, 12:54
@blackleather

Die Forderung ist innerhalb der 4 Jahrefrist verschickt worden, allerdings scheint diese von der Höhe nach zu hoch. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides kann man Widerspruch erheben. So solltet ihr die Satzung mal ansehen und prüfen ob die Federung nicht zu hoch ist und ggf. Widerspruch erheben. Wird kein Widerspruch erhoben wird die Forderung rechtskräftig und muß bezahlt werden.

albatros  10.04.2012, 11:58

Zurückzahlen? Nachzahlen !! Dürfte zumindest teilweise verjährt sein, würde ich aber mal zunächst in's Kleingedruckte reinschaun was dort dazu steht. Die Forderung erachte auf jeden Fall überhöht. Evtl. RA konsultieren (RSV?).

der1zerberus 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 11:31

naja als gut dran, würd ich das nicht bezeichnen, glaube aber nicht, dass dies so einfach ist, gerade bei der Stadt.