Muss man beim Zugfahren auch Strafe bezahlen, wenn man vergessen hat auszusteigen?

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Ich sag mal so, grundsätzlich, ja. Hängt aber immer vom Schaffner ab, ob er noch ein Auge zudrückt, oder nicht. Beispiel man hat sich so vertieft ins Gespräch oder ist eingeschlafen. Oder Kam einfach nicht aus dem Zug, weil er so voll war und grade in dem Moment als zu zur Tür gigst, fiel diese zu. Sowas vielleicht.. Aber sonst, ja.

Du wirst Strafe zahlen müssen.

Tauschen wir für einen kleinen Moment die Rollen. Stell dir vor, du wärest der Schaffner und du macht die Fahrausweiskontrolle. Reisender A erkärt dir, dass er vergessen hat auszusteigen. Reisender B hat einen Fahrausweis nur für eine Teilstrecke der Fahrt. Kannst du diese beiden Reisenden wirklich unterschiedlich behandeln?

Noch was. Das Kontrollpersonal hat ja keine andere Wahl als bei allen Reisenden gleich vorzugehen. Lange Diskussionen bringen nichts, die anderen Kunden im Zug hören immer genau mit. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Fall etwas speziell ist, dann wende dich an den Kundendienst der Bahn.

Ja musst du. Quasi nach dem Motto: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Kommt aber eben auch auf den Kontrolleur an, ob er einen guten Tag hat und nochmal ein Auge zudrückt.

Du musst im Zug das Ticket nachlösen und der Preis ist höher, als wenn Du es gleich gekauft hättest.

Strafe gibt es deswegen nicht.

Bei kommunalem Nahverkehr ist das was anderes. Da könnte das als Schwarzfahren ausgelegt werden.

das kommt darauf an, wenn du eine station verpasst hast (was tatsächluch mal passieren kann) und du einen gültigen Fahrschein hast, wird der Schaffner unter Umständen nix sagen. Nur zurück musst du eben eine neue Karte lösen.

'Verpasst' du aber eben mal so 10 Station dann wird natürlich Kohle verlangt.