Windböhe

7 Antworten

aber eine Sturmböhe riss ihr das Garagentor aus den Händen und es schlug gegen den vorderen Kotflügel und zerkratzte diesen.

Dies sind so schöne Schadensmedlungen, wo bei jedem Schadenssachbearbeiter sofort die Ampel auf rot geht - und die §§ ihm in Punkto Versicherungsbetrug nur so im Geiste herum schwirren.

Einfach mal überlegen, was Du für einen Mist da schreibst.

Wenn deiner Frau ein Garagentor bei einem Sturm (ab Windstärke 7) aus den Händen gerissen wird, dann wird sie mit Sicherheit dabei auch verletzt werden.

Außerdem schlägt ein Garagentor nicht gegen den vorderen Kotflügel, denn diese befinden sich nur auf der Seite und mit Sicherheit unterhalb der Kühlerhaube.

Und außerdem gibt es dabei nicht nur Kratzer, sondern tiefe Beulen.

Gruß A.

 

 

Wenn du Vollkasko hast, stehen die Chancen gut. Bei Teilkasko ist es in der Regel so, dass die nur zahlt, wenn das Auto parkte und dann beschädigt wurde. Während der Fahrt zahlt die nur, wenn nachweislich was gegen das Auto geweht wurde.

Melde es am besten so schnell wie möglich der Versicherung und mache Fotos. Ablehnen kann die Versicherung den Schaden immer noch. Teilkasko zahlt erst ab Winstärke 8, aber das erreichen wir gerade locker.

Apolon  31.03.2015, 18:05

Wenn du Vollkasko hast, stehen die Chancen gut. Bei Teilkasko ist es in der Regel so, dass die nur zahlt, wenn das Auto parkte und dann beschädigt wurde

Völliger Unsinn - eine Kfz-Versicherung zahlt bei versuchtem Versicherungsbetrug keinen Cent.

Natürlich, melden kannst du das immer. Ob der Schaden reguliert wird, entscheidet dann die Versicherung individuell. Notiere dir genau Zeit und Ort, damit die Versicherungsgesellschaft anhand von Wetterdaten nachvollziehen kann, ob es wirklich stürmisch war. Bei landesweitem und allgemein stürmischem Wetter sollte das Ganze aber problemlos reguliert werden.

Wie soll das gehen? Wenn das Tor ganz oben war, also in der Garage, dann wird es doch auch bei Sturm nicht aus der Garage heraus geweht?! Mal abgesehen davon, dass da auch Federn dran sind, die die Geschwindigkeit des "Herunterwehens" einschränken dürften... Klingt seltsam. Und wie bitte am Kotflügel? Hätte es nicht auch eher die Motorhaube erwischt? Oder fährst du quer aus der Garage? Klingt alles bisschen seltsam, aber selbst wenn die Vollkasko zahlt, was sie auch tut - egal, ob es ein Garagentor oder du selbst es warst - zahlst du es durch die Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse eh selbst zurück. Und eine Selbstbeteiligung hast du ja auch.

Herbertpr 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 17:58

Hallo, die Frage beantwortet sich wenn ich noch verrate das mein Garagentor zwei Torflügell hat (links und rechts).

Apolon  31.03.2015, 18:08
@Herbertpr

Völliger Blödsinn, erstens ist es dann kein Garagentor und zweitens wird auch dann nicht nur ein Kotflügel verkratzt.

Ich nenne dies Versicherungsbetrug.

laber0rhabarber  31.03.2015, 18:20
@Herbertpr

Und wie hat deine Frau mit beiden Händen das Tor aus 2 Flügeln aufgehalten? Spannweite von 2,50m? Oder nur das, das im Wind stand? Die Vollkasko würde zumindest zahlen, wenn du aus Unachtsamkeit z. B. dagegen gefahren wärst. Aber wie schon erwähnt: Ob sich das letztlich lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

Herbertpr 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 18:34
@laber0rhabarber

Es war der Torflügell von der Windrichtungsseite, also nur einer! Kann das auch die Hausratversicherung übernehmen?

mig112  01.04.2015, 11:59
@Herbertpr

Die Hausratversicherung könnte es genauso tragen wie die Reisegepäck- und die Photovoltaikpolicen ... nämlich GAR NICHT!

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p>Vollkasko, logisch. Gegen entsprechende Höherstufung.Teilkasko kann man nicht so pauschal sagen, kann sein.