Sturmschaden - welche Versicherung für welchen Schaden?
Hallo, heute Abend ist ein heftiger Sturm über uns hinweggefegt. Er warf die nagelneue Vespa Primavera 50 einer Nachbarin gegen mein Auto. Beim Roller ist einiges kaputt, Spiegel und Fußrasten verbogen, Blech zerkratzt, mein Auto kam mit eine Delle recht glimpflich davon. Nun die Frage: Haften hier Versicherungen, und wenn ja, welche? Beide Fahrzeuge sind teilkaskoversichert, natürlich ist auch eine Haftpflicht vorhanden.
5 Antworten
Wenn es "Sturm mit Windstärke 8" war ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Dabei gilt immer "Eigenversicherung vor Fremdversicherung"
Wenn die Vespa zu nahe an deinem Auto abgestellt war, kommt auch die Haftpflicht der Vespa ins Spiel.
Die Schäden an der vespa wäre ausschließlich über eine Teilkasko abgesichert.
Dein Auto ist ja wohl nicht gegen die Vespa geweht worden.
Die Teilkasko der jeweiligen Fahrzeuge zahlt, wenn bedingungsgemäßer Sturm vorlag.
Im Normalfall deine Teilkasko. Bei Schäden an Nachbars Auto die Haftpflicht.
Wie, liegt nicht vor? Laut Frage war doch Sturm und soll ein Hausbesitzer seine Ziegel oder ein Rollifahrer seine Kiste festhalten?
Genau
Ab Windstärke 8 zahlt keine Haftpflichtversicherung etwas.
Also nur die jeweilige Teilkasko.
Wer keine hat, muss den Schaden selbst bezahlen.
Wenn die Vespa zu nahe am Auto abgestellt war, kann das sehr wohl eine Haftung bedeuten.
So ein Roller fliegt auch bei Sturm nicht 3 Meter weit.
Und wie willst du nach dem Sturm feststellen, wo diese Vespa gestanden hat?
Außerdem, wie groß muss denn der von dir gemeinte Abstand sein?
Daraus wird nichts, hier zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
Ergänzend, wir haben schon bei einem Schaden festgestellt, dass Vespas und auch weitere Kfz-Fahrzeuge 5 - 10 mtr. weit geflogen sind.
Dein Hinweis ist völliger Quatsch.
.... jeder nimmt seine vorhande TK und gut ist, denn die ist zuständig.
Meine Teilkasko zahlt meinen Schaden? Der wurde doch vom Roller der Nachbarin verursacht? Sollte nicht deren Haftpflicht zahlen? Und liegt hier nicht "höhere Gewalt" vor?