Wildpinkeln ist ja oft offiziell verboten, aber wie sieht es mit dem anderen Geschäft aus?
Auf diversen Veranstaltungen usw. ist Wildpinkeln immer untersagt. Also würde man straffrei davonkommen, wenn man beim Wildkoten überrascht wird?
4 Antworten
Meistens heißt es "Notdurft" in der jeweiligen Stadtsatzung. D.h. es ist beides nicht erlaubt. Inwieweit sowas geahndet wird, liegt an der jeweiligen Stadtsatzung.
Warum sollte das eine untersagt sein aber das andere nicht? Es wird mit Sicherheit ein Bußgeld geben wenn man erwischt wird, wie es allerdings aussieht wenn man einwandfrei von einem Arzt belegen kann das man unter einer Krankheit leidet die es einem nicht möglich macht den Schließmuskel zu kontrollieren kann ich dir nun beim besten willen nicht sagen.
Das ist doch viel schlimmer. Und sorry aber... wer lässt bitte seinen Kot raus, ohne zu pinkeln und steht wieder auf?
den zweiten teil versteh ich nicht. musst du beim koten jedes mal pinkeln? so klingt es zumindest für mich.
Das heißt nicht nur Wildpinkeln, das weisst du hoffentlich.
Mittlerweile musst du ja auch von deinem Hund den Kot aufsammeln ohne dich strafbar zu mach.
ok.....
"Strafbar" und "ordnungswidrig" sind zwei ziemlich verschiedene Sachen.