Wildpinkeln ist ja verboten, wie verhält es sich wenn ich outdoor in eine Urin Flasche pinkel und diese ein paar meter weiter entlere?
3 Antworten
In diesem Falle ist es nach meiner Meinung kein Wildpinkeln. Das ist nur ein Wildpipientleeren. Und das ist meines Wissens erlaubt. Weil es nicht extra verboten ist.
Verboten ist "das Aufbringen einer säurehaltigen und übelriechenden Flüssigkeit auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze" (oder ähnliche Tatbestände je nach Gemeinde). Daher kommt es nicht darauf an, ob Dein Nierenfiltrat, das auf der Straße landet, aus einer Flasche kommt oder unmittelbar aus Deiner Blase.
Bei einer Belästigung kommt es darauf an, dass Du beim Pinkeln gesehen wirst. Du könntest das Flaschenfüllen vermeiden, wenn Du tiefer in die Büsche gehst. Niemand sieht Dich, auch nicht die Ordnungsamtsmitarbeiter, die sonst 25,- Euro kassieren.
Andererseits könntest Du, wenn Du erwischt wirst sofort anbieten, die 25,- Euro bar zu zahlen, ohne Angaben der Personalien. Das geht.
Wird aber abgelehnt, weil keine Erlaubnis der Ordnungsamtsmitarbeiter vorliegt bar zu kassieren.
Und dann wirst Du aufgefordert Deine Personalien anzugeben. D
as mußt Du nicht, weil Du die sofortige Zahlung anageboten hast.
Und nun?
https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Das ist nicht Dein Problem. Geht nach Hause!
§14 BBankG verpflichtet niemanden, Bargeld unmittelbar ein einer vom Schuldner bestimmten Stelle entgegenzunehmen, sondern der Gläubiger bestimmt die Zahlstelle. Und diese kann auch die Wache des Polizeibeamten, die Geschäftsräume der Landeskasse oder eine Bank sein, wo der Gläubiger ein Konto unterhält.
Da ist jemand bis zur höchsten Instanz gegangen, weil er das Finanzamt darauf verklagt hat, seinem Sachbearbeiter die Steuerschuld bar auf den Tisch schmeißen zu dürfen - und abgeblitzt mit der Begründung, die bestimmte Zahlstelle sei die auf dem Steuerbescheid angegebene Bankverbindung. Wenn er mit Bargeld zahlen wolle, könne er dies gerne tun, indem er bei einer Filiale dieser Bank oder einer anderen Bank eine Bareinzahlung (die natürlich gepfefferte Gebühren kostet) tätigen würde.
Die Belästigung liegt nicht im Anblick eines pinkelnden Menschen (dann wäre es ja nachts erlaubt, weil niemand in der Nähe ist), sondern in der Verbreitung unangenehmer Uringerüche. Und Du brauchst da nicht unmittelbarer Verursacher sein, sondern es reicht, wenn Du dazu beigetragen haben könntest (Bildung von Urincocktails).
Was ist dann der Sinn dahinter? Du darfst im Wald pinkeln, nur in Siedlungen oder öffentlichen Plätzen und an Gebäuden nicht. Da sieht man es dann auch nicht gerne, wenn du deine Urinflasche hinleerst. Ist an einer Hauswand ebenso Sachbeschädigung, wie wenn du gleich hinschiffst. Also lass es einfach, für sowas gibt es Toiletten.