Wenn 13 Jährige Nachts auf der Straße rumlaufen, würde die Polizei irgendwas sagen?
Hallo,
eine Freundin und ich haben überlegt Nachts mal einen Spaziergang zu machen, einfach so draußen rumlaufen.. Wir sind beide 13. Wenn die Polizei zufällig an uns vorbeifahren würde und uns sieht, würden die dann irgendwas sagen, bzw. nach hause bringen? Das Jugendschutzgesetz besagt doch nur, das Kinder sich ab 14 bis 22 h, ab 16 bis 24 h usw.. an ÖFFENTLICHEN ORTEN und VERANSTALTUNGEN aufhalten dürfen. Von öffentlichen straßen steht da doch nichts?
30 Stimmen
24 Antworten
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange oder zu welchen Uhrzeiten sich die Menschen unter freiem Himmel aufhalten dürfen. Das wäre auch sehr seltsam und eher ein Hinweis auf einen Polizeistaat.
Tatsächlich dürfen sich alle - unabhängig vom Alter - rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag draußen aufhalten, wenn ihnen das gefällt. Es spielt keine Rolle ob man 4 Jahre, 14 Jahre oder 40 Jahre alt ist.
Leider geistern immer wieder seltsame Angaben durch das Internet, Jugendliche hätten zu bestimmten Uhrzeiten eine Art Ausgangsverbot - das ist aber Quatsch. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten können sich Minderjährige auch Tag und Nacht draußen aufhalten.
Grundsätzlich gibt es keine Ausgangssperre welcher Art auch immer. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten wie Kneipen, Konzerten, Discotheken, etc. Man darf also mit 13 so lange raus, wie es die Eltern erlauben. Diese können nämlich festlegen, wielange der Nachwuchs durch die Gassen streifen darf. Die Liste des JuschG ist aber nicht abschließend, so dass auch ein Bahnhof oder ähnliches dazu zählen kann. Möglich ist also auch, dass man durch die Polizei nachhause gebracht wird.
Bevor ich die anderen Antworten gelesen habe, habe ich shcon wiede rdas efühl das hier jede Menge Bullshit steht...
Du hasgt es richtig erkannt, du darfst druaßen sein wann du illst (AUßer deine Ektern sagen was adneres :D).
Die Polizei hat keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Maßnahmen, außer ihr wärd besoffen oder so.
DIe werden villt mal fragen, aber nach Hause bringen ist nicht drin, jedenfalls nicht ohne Konkreten anlass.
Hallo Du
Thema Jugendschutz . . . dass ließ mich ja nicht locker. . . und zwar ist es tatsächlich so geregelt, dass man u16 nur bis 22 UHR in öffentlichen Veranstaltungen sein darf, außer Sie dienen der der Brauchtumspflege- da darf dann im Ausnahmefall auch mal bis 24 UHR sein.
Generell gibt es allerdings KEIN GESETZ, das konkret verbietet, das Jugendliche auf der Straße sind. Also THEORETISCH gibt es da KEINE Sperrstunde !!!
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Praktisch hat man als Elternteil aber Aufsichtspflicht und muss für das Kindeswohl sorgen und das Jugendschutz Gesetz besagt, dass: Der Jugendliche NICHT AN GEFÄHRLICHEN ORTEN nach 22 UHR SEIN DARF !
Von daher ist der öffentliche Raum eigentlich ein Ort, von dem "Lebensgefahr" ausgehen kann und Sie/Er natürlich unbeaufsichtigt von dem Erziehungsberechtigten ist und dadurch hat die Polizei dann auch das Recht die Jugendlichen nach Hause zu bringen bzw. von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.
LG Drummy
Also ich war am bahnhof und bin eingeladen worden! (Bin auch 13) Laut JuschG. (Jugendschutzgesetz) dürfen wir bis 22:00 auf öffentlichen Veranstaltungen/ öffentlichen Plätzen dich aufhalten! Auf Privatgelände bis ultimo!