Teilzeit 16 Stunden auf drei Tage verteilt - Urlaubsanspruch?
Hallo, wie ist es, wenn ein Teilzeitmitarbeiter mit einer Arbeitszeit von 16 Tagen auf drei Tage verteilt arbeitet. Gilt der Urlaubsanspruch auf 2 volle Arbeitstage (Arbeitstag 8 Stunden) oder auf 3?
4 Antworten
Sieh im Arbeitsvertrag nach oder frag bei der Personalabteilung nach.
Theoretisch müsste ein Anspruch von 12 Urlaubstagen, also 4 Wochen pro Jahr zur Verfügung stehen.
Der Urlaub wird nicht in Stunden sondern in Tagen gerechnet. Die Stunden spielen nur für die Höhe des Urlaubsentgelts eine Rolle.
Wenn es im Betrieb nur den Mindesturlaub von vier Wochen gibt, steht einem AN mit einer Drei-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 12 Urlaubstagen zu.
Gibt es im Betrieb mehr Urlaub, bekommt selbstverständlich auch eine Teilzeitkraft entsprechend mehr Urlaubstage.
Bekommt ein AN mit einer Fünf-Tage-Woche sechs Wochen Urlaub, sind das 30 Urlaubstage, bei einer Drei-Tage-Woche wären das entsprechend 18 Urlaubstage
ich setze mal voraus, dass ihr 40 std. arbeitet
du arbeitest dann 2/5 von der regelarbeitszeit.
dann hast du auch anspruch auf 2/5 des jahresurlaubs. beim mindesturlaub von 20 tagen wären das dann 8 tage.
https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-teilzeit/
So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit