Muss ein Postbote meinen Brief in meinen Briefkasten werfen oder darf er ihn vor die Tür legen?

3 Antworten

Wie das nun konkret gesetzlich aussieht, weiß ich leider auch nicht. Ich kann dir nur so viel sagen, dass das bei uns genauso ist. Wir haben einen relativ engen Briefschlitz, und wenn es nicht irgendwie hineingepfercht und manchmal gar beschädigt wird, dann wird es auch einfach auf den Boden neben die Tür gelehnt. Manche Postler klingeln auch, wenn es nicht in den Briefkasten geht, oder geben es in der Nachbarschaft ab. Das machen aber lange nicht alle. Es wurden auch schon reine Warensendungen (also offener Briefversand unversichert zu 1,90€) an mich auf der Postfiliale abgegeben, die ich dort abholen mußte, weil sie nicht in den Briefkasten gingen, und ich nicht da war.

Nachdem es solche Fälle gibt (mit den Nachbarn und der Postlagerung), dann sind die Postler vielleicht doch angehalten, den Brief nicht einfach irgendwo rumliegen zu lassen? Verboten ist es wahrscheinlich nicht, aber zum guten Ruf gehört es wahrscheinlich... .

Befestige doch einfach einen kleinen Text in der Nähe eurer Klingelanlage, dass Post, die nicht zugestellt werden kann, bitte auf der Postfiliale abgegeben werden soll, bzw. beim Nachbarn soundso (Name).

Viel ändern kannst du wahrscheinlich nicht.... .

Lieferdienst war brief+mehr

Ich konnte leider nicht erkennen , beim wem du dich beschwert hast.

Ich hoffe, nicht bei der Deutschen Post/DHL , die wäre nämlich der falsche Ansprechpartner.

brief+mehr ist ( lt. Google) ein alternativer Zustelldienst und somit auch ein Post-Konkurrent.

Trotzdem durfte natürlich deine Post nicht einfach in den Hausflur geworfen , sondern musste ordnungsgemäß in den Briefkasten eingelegt werden.

Mussen09 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 22:57

Ich habe mich natürlich direkt an brief+mehr gewendet ;-)

Áls ehemalige Zustellerin:

Nein, der Brief muss IN den Kasten zugestellt werden. Das Niederlegen irgendwo im Eingangsbereich ist glatte Arbeitsverweigerung.

Antworte auf die Mail:

Sehr geehrte Damen und Heren,

wie Sie selbst schreiben (Zitat) Die Zustellung erfolgt, wie bei jedem Standardbrief in den Briefkasten.

Eben dies ist mnicht erfolgt. Ihr Zusteller hat den Brief "Ort" niedergelegt, wo er jederzeit bereits durch einen Windzug hätte abhanden kommen können. (Foto machen von der Niederlagestelle und beifügen)

Ich protestiere hiermit nochmals auf das Schärfste gegen diese offensichtliche Arbeitsverweigerung ihres Zustellers und erwarte umgehend eine Stellungnahme Ihrerseits.

Immerhin haben Sie bzw Ihr Arbeitnehmer gegen die Universaldienstleistungspflicht nach § 12 PostG sowie gegen dieVerpflichtung zur förmlichen Zustellung nach § 33 PostG. Eine Entschuldigung ist hier das Mindeste, was man von Ihnen wohl erwarten kann.

Mit freundlichem Gruß

Mussen09 
Beitragsersteller
 27.06.2014, 18:32

Heute kam diese Antwort:

Sehr geehrter Herr M,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Verpflichtung nach §11 PostG und den Sanktionen, die in §12 PostG angedacht werden gehen gegen Postuniversaldienstleister. Diese haben eine spezielle Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung. Der einzige Universaldienstleister in der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Post AG. Jeder private Dienstleister ist auf Grund der Größe gar nicht in der Lage eine bundesweite Abdeckung zu erbringen. Daher ist die Vorschrift die Sie zitieren nicht relevant . Unter dem von Ihnen zitierten § 33 PostG werden förmliche Zustellungen geregelt. Auch hier muss ich Ihnen mitteilen, dass keine förmliche Zustellung vorliegt. Es sei denn dieser Brief kam z.B. einem Gericht hat einen gelben Umschlag und ist mit Zustelldatum und Uhrzeit versehen und im Umschlag z.B. ein Strafbefehl, eine Vollstreckungsankündigung oder ähnliches gegen Sie. Diese Zustellung wird mittels einer Urkunde dokumentiert und ist vor Gericht gem. Zivilprozessordnung beweisgültig. Dieser Vorgang wird als förmliche Zustellung bezeichnet. Ich gehe davon aus, das Sie ein solches Schreiben nicht erhalten haben, da diese niemals mit dem Hinweis persönlich/vertraulich versehen werden.

Aber ich gebe Ihnen Recht, dass das Abstellen des Briefes auf den Zeitungskasten nicht korrekt ist und werde den entsprechenden Zusteller über seinen Fehler informieren. Für diesen Vorgang möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Mussen09 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 23:00

Super! Danke für die ausführliche Antwort! Genau das werde ich denen schreiben.

Ich will ja auch eig. niemanden verklagen, aber ne Entschuldigung halte ich für das Mindeste!

Danke dir!