darf ich drogentests bei einer verkehrskontrolle verweigern, wenn ich wegen btm verurteilt wurde

5 Antworten

Wenn du nichts angestellt hast, kannst du dich doch testen lassen. Wer sich so weigert, der hat immer etwas zu verbergen.

Der Test vor Ort ist umsonst. Musst du aber mit auf die Wache, weil du dich vor Ort weigerst, dann kann so ein Drogentest bis zu 200,- Euro kosten (+ Arzt- und Verwaltungskosten), die DU zahlen musst, falls der Richter entscheidet, dass der Test durchgeführt werden darf. Weigerst du dich dann immer noch, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und kann ebenfalls bestraft werden.

Die Polizei hat IMMER das Recht zur Kontrolle. Besonders bei Verdacht zur Tatsachenfeststellung: § 81a Strafprozessordnung.

neundreisieben 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 18:33

Die frage ist jetzt aber, ob dem staatsanwalt die einträge, die mehrere jahre alt sind , als beweis ausreichen. Den z.b. rote augen sind nur ein indiz und reichen nicht aus für die anordnung einer blutabnahme

GoetheDresden  16.08.2014, 18:35
@neundreisieben

Wenn ein Anfangsverdacht besteht - dafür reichen auch schon rote Augen - dann darf die Polizei zum Test auffordern. Und dem Staatsanwalt reichen dann auch die alten Einträge um einen Test anzuordnen. Aber wenn du so "schlau" bist - warum fragst du dann? Probiere es einfach aus und warte ab was passiert.

neundreisieben 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 18:39
@GoetheDresden

Bist du hier um nutzlose antworten zu verteilen? Wenn du keine genaue antwort hast und vom thema abkommst, ĺass es am besten.

GoetheDresden  17.08.2014, 09:45
@neundreisieben

Meine Antwort IST genau! Aber du willst sie nicht hören.

Ja dürfen sie. Nennt sich allgemeine Verkehrskontrolle. Klar, du kannst an Ort und Stelle verweigern, dann musst du halt mit zur Wache.

bei einer polizeikontrolle kannst du den test verweigern. bei einem begründeten verdacht, kann dann ein staatsanwalt oder richter eine kontrolle anordnen.

da wird die polizei vermeintliche anzeichen sehen, der staatsanwalt guckt in die akte, vermutlich wiederholungstäter und schon bist du dabei. wenn du dann immer noch nicht mitmachst, hast du gleich das nächste verfahren: widerstand gegen vollstreckungsbeamte.

http://www.derwesten.de/region/alkohol-und-drogentest-was-darf-die-polizei-verlangen-id6769992.html

naja sie können dich niicht vor ort zweingen aber die könnten dich mitnehmen und Dann zwingen

wenn die beamten einen verdacht haben das drogen im spiel sind dann können sie dich auch dazu zwingen.