4 statt 3 Leute auf der Rückbank im Auto? Probezeit?

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Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind. Sie wurde eingeführt, um volkswirtschaftliche Schäden durch Körperschäden und Schadensereignisse durch Verkehrsunfälle abzuwenden. Durch Verkehrsunfälle entstehen dem Arbeitgeber, den Versichertengemeinschaften und den Rettungsdiensten erhebliche Kosten. In Deutschland beträgt das Verwarnungsgeld einheitlich 30 EUR (Regelsatz bei fahrlässigem Handeln). Von Kritikern der Anschnallpflicht wird diese als eine Form von Paternalismus empfunden und somit als ungerechtfertigte Einmischung des Staats in private Belange angesehen.

In Deutschland braucht man sich bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. Es gibt ferner Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die auf Antrag unter Vorliegen medizinischer Indikationen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden. Mietwagen- und Taxifahrer, die Fahrgäste an Bord haben, sind von der Gurtpflicht befreit. Bei Leerfahrten müssen aber auch sie sich anschnallen. Sie müssen hingegen die Fahrgäste darauf hinweisen, dass sie sich anschnallen müssen.

Seit 1993 gibt es zusätzlich genaue Vorschriften über die Sicherung von Kindern in Pkw: § 21 Abs. 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993.

Nach einem Unfall kann bei Nichtanschnallen das zustehende Schmerzensgeld ggf. von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden.

In der StVO ist es so gemeint, dass sich der Verordnungsgeber möglicherweise nicht vorstellen kann, wie mehr als drei Nichtkinder auf eine Rücksitzbank passen. Handelt sich um Kinder greift §§ 21 Abs.1a, 49 Abs.1 Nr. 20 (weil ich kann mir nicht vorstellen, dass wo ein Kindersitz montiert ist drei weitere Personen Platz finden usw.). Handelt es sich um Laderaum greift §§ 21 Abs.2, 49 Abs.1 Nr. 20 StVO.

Das bedeutet auf Deutsch, sitzen 4 Erwachsene Personen hinten im Fahrzeug und es sind 3 Gurte vorhanden, so müssen die 3 genutzt werden. Der 4 bleibt unangegurtet.

Allerding müssen alle 4 Personen locker im Fahrzeug sitzen können. Nur bei welchen Auto/Fall funktioniert das?

So ist die rechtliche Lage. Allerdings muss das nicht heißen, dass es gut ist.

Der Führerschein wird dir erstmal entzogen und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Eventuell wirst du ein Aufbauseminar machen müssen. Lass es lieber sein, ist zu riskant ;)

Zitat:

Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.



Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.



Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99

http://www.motor-talk.de/forum/zu-viele-personen-im-pkw-t607120.html

Du bist als Fahrer dafür verantwortlich, dass nur so viele Personen angeschnallt mitfahren, wie in den Papieren angegeben. Das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, aber kein Straftatbestand - also wohl nur zahlen... google doch mal, was das kostet...

Tiniiii  23.06.2012, 13:46

Bei dem Führerschein auf Probezeit wird aber auchder Führerschein entzogen und die Probezeit verlängert..das ist ja das Problematische mit der Probezeit.

Bin selber in der Probezeit (Gott sei Dank nichtmehr lange.:D ) und weiß noch wie uns das in der Fahrschule immer eingetrichtert wurde.

Wenn du schon so denkst und noch in der Probezeit bist sollte man dir den FS wieder abnehmen..

Ich kanns ja noch verstehen wenn du nachs irgendwo stehts und spontan..als letzte Lösung..aber so im Vorraus das zu planen..idiotisch.

Fahr zweimal.

Kostet wenn über 14 Jahre, mind 30€.