Wieviel Abzüge muss ich für meine Abfindung nzahlen.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum 31.01.2015 mit meinem AG abgeschlossen. Ab 01.02.2015 beziehe ich Alteresruhegeld. Für meine Abfindung wurden mir 30 % Steuer, Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag einbehalten. Ich habe Steuerklasse 3. Meine Frage ist folgende: Kann man die Abfindung eventuell auf 4 Jahre verteilen um die Steuerschuld zu reduzieren. Ich habe mal gelesen, dass man die Abfindung vierteln kann. Ich würde mich freuen wenn jemand näheres darüber weiss.
3 Antworten
Abfindungen können unter gewissen Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregel besteuert werden (s. z.B.: http://der-privatier.com/kap-3-3-1-die-fuenftelregel ). Das wirkt in etwa so, als ob die Abfindung auf fünf Jahre verteilt würde. Dazu muss aber die Höhe der Abfindung und die bisherigen Einkünfte im richtigen Verhältnis stehen (Stichwort: "Zusammenballung").
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt bei der Steuererklärung prüfen. Um die Steuer zu reduzieren, könnte man im laufenden Jahr noch versuchen, die anderen Einkünfte so gering wie möglich zu halten (oder zu verschieben).
Wieviel Geld Dir nach Abzug der Steuern geblieben ist und wieviel Dir am Ende wirklich abgezogen wird, ist nicht das Gleiche. Denn mit der Einkommensteuererklärung wird erst endgültig festgestellt, wie hoch die Steuerlast ist.
Was dann letztendlich herauskommt, kannst Du mit einem Abfindungsrechner selbst kalkulieren, beispielsweise mit dem hier: http://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2014-abfindung-berechnen-mit-fuenftelregelung.html
Das hättest Du rechtzeitig mit Deinem AG besprechen müssen. Jetzt ist es dafür zu spät. Oder bekommst Du die Abfindung erst später?