wieviel qm Wohnraum stehen einer Mutter mit Kind als Hartz4-Empfängerin zu?
und wie hoch darf die miete sein?
5 Antworten
www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
Für die Kostenübernahme muß der Wohnraum angemessen sein! In der Regel gelten 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter bzw. zwei Zimmer für zwei Personen, 75 Quadratmeter bzw. drei Zimmer für drei Personen und 85 bis 90 Quadratmeter beziehungsweise vier Zimmer für vier Personen als angemessen.
Aber es kann auch mal einpaar qm mehr sein ,wenn die Miete unter dem Mietspiegel liegt.
Üblicherweise bis zu 45m² für die erste und je 15m² für jede weitere Person. Allerdings berechtigt erst eine deutlich kleinere Wohnung zum Umzug.
Bezüglich der Höhe findest Du hier jede Menge örtliche Richtlinien: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
die höhe der miete ist kommunal zum teil sehr unterschiedlich... auch bei der grösse wird in manchen kommunen alleinerziehenden 15 qm mehr zugestanden (leider nur in sehr sehr wenigen).
ihr solltet euch also an das örtliche jobcenter wenden. in der regel reicht eine telefonische anfrage aus um die gewünschten informationen zu erhalten. wichtig wäre noch: bitte vor unterschrift des mietvertrages das jobcenter zustimmen lassen!
Kommt auf´s Bundesland an in dem Du wohnst. Hat jeder seine eigenen Vorschriften.
Soweit ich weiß haben die keine qm - Vorgabe, sondern um das was sie zahlen. Die haben meines Wissens einen bestimmt Höchstbetrag den sie zahlen. Mehr weiß ich auch nicht.
denke was von 60 gehört zu haben
es geht um Berlin