Hartz vier und Wohngeld - wieviel qm und Miete in Wermelskirchen?

4 Antworten

Beide Leistungen zusammen gibt es nicht !

Wohngeld wäre eine vorrangige Leistung, aber dafür muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und dazu ist dann auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB -ll vom Jobcenter oder dem SGB - Xll vom Sozialamt notwendig.

Beim Wohngeld und bei Leistungen vom Jobcenter bzw. Sozialamt kommt es auch nicht zwingend auf die Größe einer Wohnung an, solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom angemessen ist.

Für Wohngeld gibt es solche Verordnungen nicht, da ist es egal wie groß eine Wohnung oder Haus ist und was man da an Miete zahlen muss, da kommt es unter anderem darauf an, wie viele Personen zum Haushalt gehören und welche Mietstufe in der jeweiligen Stadt gilt und da gibt es dann entsprechende Obergrenzen.

Es würde dann bei einer Berechnung eines möglichen Anspruchs also max. die Miete bis zur jeweiligen Obergrenze berücksichtigt.

Hartz IV und Wohngeld sind unterschiedliche Leistungsarten. Ich vermute, daß Du mit Wohngeld die "Kosten der Unterkunft und Heizung" meinst.

Die Angemessenheitsgrenzen (maximale Größe und Kosten einer Wohnung) sind lokal unterschiedlich und beim zuständigen Jobcenter zu erfragen.

Für Abweichungen/Toleranzen gibt es nach meiner Kenntnis keine festgelegten Regeln.

Du hast als Hartz4-Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld, das ist dir schon klar, oder? Um Wohngeld zu bekommen, benötigt man ein Einkommen.

apfelwurm168 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 00:52

ok danke für die info

Pseudonym333  16.05.2022, 00:53
@apfelwurm168

Kannst mir glauben, kenne jemanden der dies beruflich macht... als H4-Empfänger bekommst du kein Wohngeld, niemals.

apfelwurm168 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 00:50

Einkommen in Form von Gehalt oder Hartz vier?