Wieviel Prozent Steuern bei Pachteinnahmen?

5 Antworten

Der Ansatz ist so nicht richtig.

Besteuert werden nicht die einzelnen Einkünfte die man hat (hier nach § 21 EStG) und auch nicht die Summe dieser.

Mit Einkommensteuer belastet wird das sog. zu versteuernde Einkommen. Dies muss ermittelt werden, wozu man eine Einkommensteuererklärung anfertigt.

Zuerst müsst ihr von den Pachteinnahmen die Betriebs- und Werbungskosten abziehen. Wenn keiner von euch andere Einkünfte hat (Arbeitslohn etc.) ist dies die Summe der Einkünfte.

Von der Summe der Einkünfte können Dinge abgezogen werden wie z.B. Kinderfreibetrag zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Nun werden die Sonderausgaben in Abzug gebracht. Einige komplett andere teilweise. Sonderausgaben sind. z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, zur Riester-Rente und einigen anderen privaten Versicherungen, wenn noch Platz ist.

Dann sind wird im Grunde beim zu versteuernden Einkommen angelangt (wenn nicht noch außergewöhnliche Belastungen dazu kommen, Spenden an politisiche Parteien, etc.)

Ehegatten sind i.d.R. gemeinsam veranlagt und werden demnach im Splittingtarif besteuert. Heißt das Ehepaar hat bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag (in 2013) von 8.130,- €.


Wenn ihr das nicht verstanden habt rate ich dringend den Gang zum Steuerberater an. =)

Für die Pachteinnahmen werden (normal) keine getrennten Steuern veranlagt.

Vielmehr wird es mit all Euren anderen Einkünften zusammen gerechnet und dem daraus bestimmten Steuersatz unterworfen.

Das hängt also im wesentlichen davon ab, wie viel Ihr beide sonst noch so an Einkommen habt. Die Pacht erhöhen das Jahresgesamteinkommen einfach um 21000. Darauf fällt Euer normaler Steuersatz an. Ggf. rutscht ihr in einen höheren Steuersatz.

BambiTheKitz 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 15:04

Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal, dass wir nachher nicht all zu viel Steuern zu zahlen haben... :)

Geochelone  27.12.2013, 17:04
@BambiTheKitz

Leg´ doch sicherheitshalber 25 % der Pachteinnahmen zur Seite !

DerEinsiedler  27.12.2013, 23:09
@Geochelone

Bei 2 Vollverdienern kann es sein, dass sie bei 42% Steuersatz sind. Dann wären von der oben drauf kommenden Pacht ebenfalls 42% als Steuer fällig...

Das mit den 8.000 € stimmt natürlich. Für Ehepaare sind's gut 16.000.

Beispiel: Ihr habt zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Dann müsst Ihr nur 34.000 € versteuern. Wenn Ihr jetzt plötzlich noch Pachteinnahmen i. H. v. 21.000 habt, dann betragen die Einkünfte 71.000. Die Steuer wird dann also auf 55.000 € berechnet, also genau 21.000 € mehr.

die Einnahmen werden deinem/eurem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und dann zusammen versteuert. Es gibt Steuertabellen aus denen du dann ablesen kannst, wie viel dir bleibt.

Habt Ihr keine weiteren Einkünfte? Lebt Ihr lediglich von den Pachteinnahmen?

BambiTheKitz 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 15:00

Nein wir gehen beide jeweils noch Vollzeit arbeiten...

kevin1905  27.12.2013, 16:15
@BambiTheKitz

Dann stellt euch schonmal gesitig auf eine Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung ein.

Diese wird verpflichtend abzugeben sein.