Doppelter Steuerabzug bei Gewinnen aus Aktien?
Bei der Steuerbescheinigung 2020 meiner Bank habe ich einen "Gewinn aus Aktienveräußerungen" in Höhe von 3500€ (Beispielwert). Dieser wurde so auch entsprechend von der Bank schon automatisch besteuert und abgezogen bei der Überweisung des Gewinns.
In meiner Steuererklärung werden mir nun aber nochmals für 2000€ Steuern (Gewinn minus Sparer-Pauschbetrag) festgesetzt. Was nochmals ca. 500€ steuern für mich bedeuten und ich eine Steuernachzahlung habe. Dieser Betrag steht und "Berechnung der Steuer" im Unterpunkt "verbleiben - zu versteuern nach §32d Abs. 1 EStG".
Ich verstehe nicht, warum ich hier nochmals Steuern zahlen muss. Oder wurde der Veräußerungsgewinn irgendwo anders schon "positiv" verrechnet und mir hier wieder abgezogen?
3 Antworten
Der Steuerbescheid besteht aus mehreren Abschnitten. Einer davon heißt Besteuerungsgrundlagen, später kommt der Abschnitt Berechnung der Steuer.
Zwischen diesen beiden Abschnitten befindet sich die Berechnung der Kapitalerträge. Dort musst Du nachgucken, wie Deine Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt worden sind.
Du musst nicht mehrfach Steuern bezahlen, sondern bekommst das, was Dir die Bank abgezogen hat, zurück.
Hat sie Dir etwa 100 Euro abgezogen und Dein Einkommen läge unter 11.000 Euro, wäre Dein Steuersatz Null und Du bekommst die vollen 100 Euro zurück.
Wertgrenzen sind 11.000, 18.000 , darüber haste Pech gehabt, weil der Steuersatz dann ohnehin schon 35% ist.
Das ist die Rechtslage in Österreich (§ 33 EStG).
Für Deutschland sollte es ähnlich sein.
Dein persönlicher Steuersatz liegt dann wahrscheinlich über dem Satz der Kapitalertragsteuer von 25%.
Die von der Bank abgeführte Kapitalertragsteuer wird allerdings auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.