Wie viel Provision darf ein Gelegenheitsmakler verlangen?
Wir haben über einem Makler eine Wohnung (zur Miete) gefunden und jetzt müssen wir natürlich Provision bezahlen. Angesetzt hat er die anscheinend üblichen 2,38 % der Kaltmiete. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der nette Herr eigentlich Architekt ist und nur gelegentlich für Freunde Immobilien vermittelt. Abgesehen von der Verflechtung die ich hier sehe (in dieser Form aber wohl kein triftiger Grund, dass keine Provision genommen werden darf), habe ich gelesen, dass sogenannten Gelegenheitsmaklern nicht die volle Höhe der Provision zusteht. Da die Wohnung nicht gerade billig ist, würde ich gerne wissen, ob er überhaupt so viel nehmen darf (Es geht hier um gut 2000€!!!!)
5 Antworten
Heute wird schon 5% plus MWST verlangt und gezahlt. Er könnte die gesamte Provision verlangen. Er sollte aber nachweisen, dass er einen Auftrag zur Vermittlung (Maklervertrag) vom Vermieter hatte und ob er eine Gewerbeerlaubnis für Makler vorlegen kann.
"Verlangen" kann/darf er alles, was er begehrt. Es kommt darauf an, was Ihr vor seiner Beauftragung vereinbart habt. 2,38% der Netto-Jahresmiete ist m.E. an der untersten Schwelle, meist sind es 3,57% der Brutto-Jahresmiete.
Bei der Vermietung von Wohnraum ist die Obergrenze gesetzlich geregelt. Es sind 2 Monatskaltmieten, zzgl. 19% MwSt, also 2,38 MOnatsmieten (nicht %). Wchtig ist, das die Courtage vorher vereinbart wurde. Dazu reicht es, die Courtageforderung zu kommunizieren (Über ein Internetangebot oder ein überreichtes Expose) und die Leistung in Anspruch zu nehmen (insbesondere die Besichtigunt zählt dazu). Übrigens ist beim Verkauf die Courtage frei vereinbar. Daher gibt es hier höhere Werte. Die Vor-Antworter habe die Frage offensichtlich nicht richtig gelesen.
3,94 % ist im ruhrgebiet üblich , auch als gelegenheitsmakler....im norddeutschen Raum werden 4,95 % genommen...dort so üblich
Anruf bei deinem Anwalt bringt deutlich mehr und ist meist nur für eine Vorabinfo günstig.